Was heißt Urheber­rechts­verletzung und was sind die Folgen?

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Sind strafbar: Urheberrechtsverletzungen | © Cartoon: Pavel Sokolov

Gemeinhin gilt im Leben: Wer zahlt, bestimmt. Bei Film und Video kann man für diese Haltung teuer bezahlen. Dieser Artikel untersucht die Frage, was heißt eine Urheberrechtsverletzung und welche Ansprüche lassen sich möglicherweise daraus ableiten.

Selbst, wer als Auftraggeber einen Imagefilm erstellen lässt, darf mit dem vom ihm bezahlten Werk unter gewissen Umständen nicht immer tun und lassen, was er will.

Je gerechter eine Rechtsordnung sein will, desto feiner sind die Verästlungen und Details der anzuwendenden Regeln gestaltet. Verordnungen präzisieren Gesetze, vom Gesetzgeber willentlich oder versehentlich offen gelassene Fragen klärt die Rechtsprechung (Gerichte). Dabei unterscheiden sich die Spielregeln von Land zu Land. Trotzdem gibt es Leitplanken und allgemeingültige Orientierungswerte, die wir in diesem Beitrag näher erläutern.

Was heißt Urheberrechtsverletzung?

Aller Anfang ist … – nicht schwer, sondern für einmal ganz einfach zu verstehen: Eine Urheberrechtsverletzung ist ein Verstoß gegen das deiner Rechtsordnung geltende Urheberrecht. Das bedeutet ganz konkret nichts anderes, als dass du überhaupt einmal den Status eines Urhebers haben musst. Bist du in den Augen des Gesetzes kein Urheber, besitzt du auch keine Urheberrechte, die diesfalls logischerweise auch niemand verletzen kann.

Darum musst du zuerst prüfen, was für einen Status dir aus rechtlicher Sicht zukommt.

Wann bin ich Urheber?

Ein Urheber schafft ein Kunstwerk. Das Urheberrecht schützt Künstler. Der Begriff «Kunst» ist dabei aber bewusst weiträumig gefasst. Er umfasst das Design eines Sofas genauso wie Graffiti an einer Autobahnbrücke (selbst wenn diese eine Sachbeschädigung darstellen) wie musikalische Werke oder Bewegtbild. Auch die Arbeit von Interpreten fällt unter das Urheberrecht. Einzige Bedingung für den Urheberrechtsschutz ist, dass das Werk einen individuellen Charakter besitzt.

Urheber ist immer ein Mensch. Ein Unternehmen oder ein Tier kann keine Urheberschaft besitzen. Auch wenn ein Werk von A bis Z auf Bestellung erstellt wird, ist nicht der Besteller der Urheber, sondern derjenige, der die Leistung erbringt.

Deine Schutzrechte entstehen im Urheberrecht von Gesetzes wegen automatisch mit der Schöpfung des Werkes. Du benötigst dazu (anders als im Markenschutzrecht oder Patentrecht) keine Anmeldung und einen Eintrag in einem Register. Die Schutzdauer dauert in der Regel ganze 70 Jahre über den Tod hinaus. Bis zu diesem Zeitpunkt erfordert, mit wenigen Ausnahmen, jegliche Nutzung des Werkes eine Erlaubnis von seinem Urheber.

Du musst also weder Picasso noch Kubrick heißen, damit du vor einer Urheberrechtsverletzung geschützt bist.

Nicht unter den Schutz des Urheberrechts fallen in den meisten europäischen Rechtsordnungen Ideen, Konzepte oder sog. Handlungsanweisungen wie Bedienungsanleitungen oder Kochrezepte. Dazu später mehr in einem eigenen Filmpuls-Artikel.

Urheberrecht und Copyright

Urheberrecht und Copyright werden so oft verwechselt wie Paul Thomas Anderson («There Will Be Blood», «Boogie Nights») mit Paul W.S. Anderson («Mortal Kombat», «Resident Evil»).

Das Konzept des Copyrights stammt aus England und den USA und gilt heute in den meisten englischsprachigen Regionen. Sein Fokus liegt darin, wer die Entscheidungsrechte und Nutzungsrechte besitzt. Auch wenn das Werk von einer Person geschaffen wurde, ist es in erster Linie eine Sache. Diese kann verkauft oder lizenziert und andere Menschen übertragen werden, die dann damit verfahren können, wie es ihnen beliebt.

Das Urheberrecht gilt in Deutschland als grundsätzlich nicht übertragbar. Einzige Ausnahme ist die Übertragung im Rahmen einer Erbschaft. Anders in der Schweiz: hier kann das Urheberrecht schon vor dem Tod übertragen werden.

Anders das Urheberrecht. Sein Ansatz kommt gewissermaßen von der umgekehrten Seite. Es geht davon aus, dass ein Werk ohne Schöpfer (die Person, die das Werk erstellt) undenkbar ist und darum dem Schöpfer besondere Rechte zu seinem Schutz zugesprochen werden müssen. Im Bewusstsein, dass viele Urheber (Musiker, Filmemacher, Autoren) als Kreative in wirtschaftlich besonders verletzlichen Situationen sind, geht das Urheberrecht noch einen Schritt weiter. Es garantiert dem Schöpfer Rechte, die nicht (du hast richtig gelesen: nicht) übertragbar sind. Lässt sich ein Käufer (oder Auftraggeber bei einem Imagefilm) diese Rechte in einem Vertrag übertragen, ist diese Übertragung rechtswidrig. Sie gilt ganz einfach nicht.

Urheberrechtsverletzung: Nicht übertragbare Rechte des Urhebers

Beispiele für nicht übertragbare Rechte des Urhebers sind das Recht auf Namensnennung, das Recht auf die Integrität des Werkes oder in Deutschland das Recht, ein übertragenes Nutzungsrecht in gewissen Fällen wieder entziehen zu können. So bei Verkauf eines nutzungsberechtigten Unternehmens oder bei ungenügender Nutzung eines eingeräumten Nutzungsrechts. Das angelsächsische Copyright-System sieht einen solchen Schutz für eine Urheberrechtsverletzung nicht vor. In diesen Ländern gilt, anders als bei uns: Verkauft ist verkauft.

Spaßig werden kann der Unterschied zwischen Copyright und Urheberrecht immer dann, wenn ein System in den Geltungsraum des jeweils anderen Rechtsprinzips eindringt. So gibt es insbesondere Anbieter aus den USA, die in Deutschland online den Erwerb von Videosequenzen oder Fotos mit einer einmaligen Zahlung für alle Zwecke ermöglichen. Ein solcher Full Buy-out ist nach deutschem Recht unzulässig. Erfährt der Urheber in den USA davon, dass du online für 100 € unbeschränkte Nutzungsrechte an seiner Videosequenz gekauft hast und diese nun in einen Imagefilm oder Werbespot einfügst, kann er vor einem deutschen Gericht eine Urheberrechtsverletzung geltend machen. Und damit eine weitere, zusätzliche, fette Abgeltung fordern und er wird Recht bekommen.

Recht haben ist das eine. Beweisen das Andere.

Um eine Urheberrechtsverletzung durchsetzen zu können, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein. Erstens musst du beweisen können, dass du der Schöpfer des Werkes bist. Zweitens und ebenso wichtig musst du die Verletzung belegen können.

Deinen Status als Schöpfer eines Werkes im Sinne des Urheberrechts kannst du in der Regel damit beweisen, dass du einerseits die für die Entstehung notwendigen Arbeitsschritte dokumentiert hast. Andererseits wirst du, gerade bei Film und Video, auch Zeugen deiner Urheberschaft benennen können. Dies, weil solche Werke selten im Alleingang entstehen. Umgekehrt musst du auch klären, ob du der alleinige Urheber bist oder noch Miturheber vorhanden sind, die von der Urheberrechtsverletzung ebenso betroffen sind.

Auch die von dir behauptete Verletzung deiner Urheberrechte kannst du nicht nur behaupten, sondern du musst diese nachvollziehbar belegen. Je eindeutiger die Belege und je ausführlicher deine Unterlagen sind, desto geringer fällt dein Aufwand für die Durchsetzung deiner Urheberrechtsverletzung aus: Dein Rechtsvertreter wird dir weniger Stunden für die Vorbereitung der notwendigen Schritte in Rechnung stellen müssen.

Sind die Belege unwiderlegbar und eindeutig, wird die Gegenpartei zudem möglicherweise einlenken, ohne dass du dazu den (immer mit viel Aufwand und einem gewissen Risiko verbundenen) Rechtsweg beschreiten musst.

Was bekomme ich bei einer Verletzung meiner Urheberrechte?

Was heißt Urheberrechtsverletzung und was sind die Folgen der Verletzung meiner Urheberrechte?

Bei einer Urheberrechtsverletzung ermöglicht dir das Gesetz, zu bekommen, was dir als Urheber zusteht. Konkret bedeutet das: Du hast einen Anspruch darauf, dass dir der Schaden, der dir durch das unrechtmäßige Verhalten des Verletzers entstanden ist, nachträglich abgegolten wird. Als Maßstab dafür gelten die üblichen Zahlungen (meist festgesetzt in Honorarlisten oder Vergütungsregeln der jeweiligen Berufsverbände), die bei einer rechtmäßigen Nutzung fällig geworden wären. Wegen der Verletzung deiner Urheberrechte kannst du also niemals Fantasie-Summen einfordern, sondern nur den rechtmäßigen Status durchsetzen und wiederherstellen.

Gesetz und das Beschreiten des Rechtswegs sollten immer nur das letzte Mittel sein. Dies, wenn eine Einigung zwischen den Parteien auf anderem Weg trotz erheblicher Bemühungen unabänderlich gescheitert ist.

Gleichzeitig kannst du das Unternehmen oder die Person, die eine Urheberrechtsverletzung begeht, zwingen, mit der Verletzung deiner Rechte aufzuhören. Zuerst wirst du das mit einer Abmahnung außergerichtlich erledigen wollen. Diese außergerichtliche Unterlassungsaufforderung wird in der Regel mit zwei Bedingungen verknüpft: erstens der Zahlung der dir zustehenden Gelder und einer schriftlichen Erklärung, dass die Verletzung zukünftig unterlassen wird. Auch die anwaltlichen Kosten für die Abmahnung darfst du auf den Verletzer überwälzen, allerdings nur, wenn die Abmahnung berechtigt ist und die Höhe der Gebühren nicht § 97a Abs. 3 UrhG widersprechen.

Wird die Verletzung von deiner Gegenpartei bestritten und die Abmahnung abgewiesen, kannst du eine gerichtliche Unterlassungsklage mit Schadenersatz erheben.

Eine Urheberrechtsverletzung kann noch weitere Folgen haben. So können Gerichte zusätzlich zur Unterlassung und Schadenersatz in besonders gravierenden Fällen auch Geldstrafen oder sogar Haftstrafen verhängen. Schwere Urheberrechtsverletzungen können damit im Sinne des Gesetzes sogar ein Straftatbestand sein.

Vorbehalt

Die Ausführungen in diesem Artikel zum Thema «Was heißt Urheberrechtsverletzung und was sind die Folgen der Verletzung meiner Urheberrechte?» sind genereller Natur. Sie können eine professionelle Rechtsberatung oder anwaltliche Konsultation nicht ersetzen.

Das musst du wissen

  • Bei Verletzungen des Urheberrechts ist die erste Frage, die du dir stellen musst: Bist du nach der Definition des Gesetzes ein Urheber?
  • Urheberrechte entstehen durch die Schöpfung eines Werkes und damit gewissermaßen automatisch. Es braucht dazu weder eine Registrierung noch ein Copyright (c)
  • Im europäischen Rechtssystem gilt das Urheberrecht. Im angelsächsischen Raum das Copyright-Prinzip. Die beiden Systeme unterscheiden sich in wesentlichen Punkten.
  • Es gibt im Urheberrecht gewisse Rechte, deren Übertragung rechtlich nicht zulässig ist. Sie verbleiben (selbst wenn ein Vertrag dies anders regelt) immer beim Urheber.
  • Werden deine Urheberrechte verletzt, hast du ein Recht auf Abgeltung des entstandenen Schadens und auf eine Unterlassung der Urheberrechtsverletzung.

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Dieser Artikel wurde erstmals publiziert am 05.06.2018

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