Muster und Erläuterungen zum Regievertrag für Video und Filmproduktionen

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Vertrauen ist gut. Verträge sind besser. | © Symbolbild: Pavel Sokolov

Richtig und wichtig: Der Schlüssel zu guten – oder sogar außerordentlichen – Filmen ist das gegenseitige Vertrauen zwischen Produzent und Regisseur. Ebenso wahr ist aber auch: bei der Filmproduktion prallen oftmals unterschiedliche Ziele heftig aufeinander. Können diese nicht gelöst werden, taucht früher – oder später – die Frage nach vertraglichen Vereinbarungen auf.  Das Muster für einen Regievertrag in diesem Artikel zeigt, was zu regeln ist.

Konflikte liegen bei der Filmherstellung ebenso wie bei Videoproduktionen in der Natur der Sache. Im Rahmen der Herstellung eines Films gilt es immer kreative Visionen mit wirtschaftlichen Vorgaben zu kombinieren. Unvereinbaren Vorstellungen betreffen alle Filmarten, vom Imagefilm bis zum Spielfilm. Die Beteiligten, Auftraggeber oder Produzent, RegisseurInnen tun darum gut daran, sich frühzeitig mit Regieverträgen zu beschäftigen.

In diesem Artikel findest du das für einen Regievertrag erforderliche Basiswissen. Zusammen mit einem Mustervertrag (nachfolgend unter Pkt. 4)

1Geht es auch ohne Regievertrag?

Es gibt keine Pflicht, einen Regievertrag abzuschließen. Du kannst also ohne Probleme und losgelöst von der Größe eines Films oder Videoprojekts auch ohne Vertrag Regie führen. Trotzdem gibt es gute Gründe, warum weder Produzent / AuftraggeberIn noch RegisseurIn ohne Vertragsdokument ein Filmprojekt umsetzen sollten.

Zwar gibt gewisse gesetzliche Rahmenbedingungen, die immer und auch ohne Vertrag gelten. Dazu zählen Persönlichkeitsrechte, oftmals – länderabhängig – auch arbeitsrechtliche, gesetzliche Regelungen zu Arbeitszeiten oder zum Urheberrecht / Erwerb von geistigem Eigentum an einem Film. Der Haken dabei: diese Gesetze regeln immer nur den Worst Case. Sie verstehen sich als Auffangnetz und als Grundregeln für eine zivilisierte Gesellschaft. Nur: 99 % der Punkte, die dich als RegisseurIn betreffen, bleiben von diesen grundsätzlichen Bestimmungen ungerührt.

Das bedeutet:

Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten und zum Streit, bleiben dir nur zwei Optionen. Nachgeben und Aufgeben. Oder du versuchst, vor Gericht dein Recht zu bekommen. Beides willst du nicht. Der Rechtsweg kostet Geld. Und du hast ohne schriftliche Beweise immer ein Risiko, dass du den Prozess verlierst und damit möglicherweise sogar noch die Kosten der Gegenpartei tragen musst.

Darum ist es eine (sehr) gute Idee, wenn die Spielregeln bei einer Filmproduktion vorab zwischen den Parteien vereinbart werden.

Auch wenn du in einem Konflikt einen Anwalt beziehst – was zu empfehlen ist: Ein Muster für einen Vertrag ist nicht mehr als ein Layout, dass du immer anpassen musst. Du wirst du mit einem Regievertrag weniger Kosten und Aufwand haben, als bei einem Streitfall vor Gericht. Oder, wenn es dazu kommt, sehr viel mehr Erfolgschancen. Du kannst mit Fug und Recht eine vertragliche Regelung deiner Tätigkeit als RegisseurIn also auch als eine Art Absicherung, wenn nicht sogar als Versicherung, ansehen.

Wichtiger noch: der Abschluss eines Vertrages zwingt die Beteiligten vorab zur Produktion, alle wichtigen Punkte – die schlechtesten Fälle inklusive – durchzudenken und zu diskutieren. Allein dies ist Gold wert!

2 Vertragsfreiheit: Arbeitsvertrag, Auftrag, Werkvertrag?

Grundsätzlich herrscht im Filmrecht Vertragsfreiheit (auch bekannt als Vertragsautonomie). Du kannst in einem Regievertrag vereinbaren, was du willst, solange weder zwingende, unabänderliche Rechte (siehe Ausführungen vorab) betroffen sind, noch strafrechtlich relevante Dinge berührt werden.

Darum ist es auch nicht automatisch klar, wie ein Regievertrag aus Sicht des Rechts überhaupt zu werten ist! Ein solcher Kontrakt kann ein Arbeitsvertrag sein. Oder ein Auftrag. Aber auch ein Werkvertrag. Auch Mischformen aus diesen drei Vertragsarten sind üblich.

Warum sind diese Unterscheidungen für dich als RegisseurIn in einem Vertrag wichtig?

Abhängig von der Vertragsart, die du wählst oder vorgeschlagen bekommst, gehen du und dein Vertragspartner sehr unterschiedliche Rechte und Pflichten ein. Gut illustrieren lässt sich das am Arbeitsvertrag im Gegensatz zu einer Tätigkeit im Auftragsverhältnis:

  • Als Arbeitnehmer bist du angestellt bei einer Firma. Du musst deine Arbeit leisten, genießt aber auch arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Schutz. Auch lässt sich ein Arbeitsvertrag, sofern nicht befristet, nur durch Kündigung auflösen.
  • Umgekehrt hast du als Auftragnehmer den Status eines Freiberuflers und du kannst deinen Job jederzeit niederlegen – was aber auch für deinen Vertragspartner gilt! Auch dieser kann jederzeit aus der Zusammenarbeit aussteigen.
  • Ebenso schuldest du bei einem Regievertrag, der als Auftragsverhältnis geregelt ist, einzig eine Tätigkeit. Schließt du aber einen Werkvertrag – der Name sagt es – hast du ein Werk, also einen Film, abzuliefern. Allein ein paar Tage Regie zu führen reicht damit nicht aus, damit du deinen Vertrag erfüllst. Ebenso haftest du aber auch für Mängel.

Deshalb bist du gut beraten, dich bei der vertraglichen Regelung deiner Regietätigkeit von einer kompetenten und im Filmrecht und Filmbusiness erfahrenen Person begleiten zu lassen. Selbst, wenn du ein Vertragsmuster hast. Ein Muster ist immer nur eine Vorlage, aber niemals ein maßgeschneiderter Schuh. Jedes Projekt ist anders.

3 Was muss im Regievertrag geregelt sein?

Der Regievertrag definiert, was RegisseurIn und Produzent leisten müssen.

Die Regie verpflichtet sich mit ihrer Unterschrift auf der einen Seite zur Regieführung. Zugleich überträgt sie der Produzentin die zur Auswertung erforderlichen Rechte. Die Produktion/ProduzentIn verpflichtet sich auf der anderen Seite zur Vergütung dieser zwei Leistungen.

Der Film oder das gedrehte Video sind im Regievertrag mit Eckdaten und Parametern – etwa das geplante Zeitfenster für die Drehvorbereitungen, Dreharbeiten und Nachbearbeitung – schriftlich und rechtsverbindlich aufgelistet. Das aktuelle Drehbuch, das Filmbudget und der Terminplan sind dabei ein wichtiger Bestandteil des Vertrags. Jede spätere Änderung dieser Rahmenbedingungen bedarf darum der Zustimmung beider Parteien. So muss eine sich anbahnende Überschreitung der Kalkulation schriftlich festgehalten und von beiden (!) Vertragsparteien unterzeichnet werden. Zumindest bei Spielfilmen muss im Budget auch eine Ausfallversicherung für die Regie enthalten sein.

Der Regie wird mit dem Kontrakt die künstlerische Verantwortung am Film oder Video übertragen. Meist wird dabei festgehalten, was diese Verantwortung bedeutet und umfasst. Als Beispiel:

  • Einrichtung des Drehbuchs, also die Anpassung des Drehbuchs (welches innerhalb eines Drehbuchvertrags durch die Autorin/den Autor erstellt wurde) im Hinblick auf die gegebenen Realitäten, wie Schauspieler und Drehorte
  • Mitbestimmung bei der Auswahl der weiteren künstlerischen Mitarbeitenden wie Schauspielenden, Kameramann, Komponist und Filmtechniker
  • Beteiligung bei der Herstellung einer bestimmten Sprachsynchronisation
  • das Recht, die definitive Fassung des Filmwerks (den „Final Cut“) zu bestimmen – oder die Abmachung, wer dazu den letztendlichen Entscheid trifft (möglicherweise auch der Auftraggeber)
  • Weiteres: siehe dazu Regievertrag Muster / Vertragsvorlage Regie

Weiter werden im Regievertrag vereinbart (nicht abschließende Liste):

  • Salär / Abgeltung und Entschädigung für Aufwände (Spesen)
  • Allfällige Beteiligung am Auswertungserlös
  • Rechtsübertragungen im Detail. Wichtig: Rechte, welche nicht aufgeführt werden, verbleiben beim Regisseur
  • Rechte an einer Neuverfilmung (Remake)
  • Nachträgliche / spätere Änderungen am Filmwerk
  • Versicherungen (Ausfall, Unfall, Haftpflicht etc.)
  • Umgang mit Erfolgsprämien und Auszeichnungen
  • Mitwirkung der Regie bei der Vermarktung / Promotion des Films und Werbung
  • (alle Punkte im Detail: siehe Regievertrag Muster)

Ebenso wird im Regievertrag auch die Vertragsdauer festgelegt. Weil es in der Praxis oftmals schwer abzuschätzen ist, wie lange eine Zusammenarbeit bei einer Filmproduktion dauern wird, wird oftmals auch eine Laufzeit des Vertrages für einen Regisseur bis nach Fertigstellung des Films vereinbart.

4 Regievertrag Muster

Einen Mustervertrag (Vertragsvorlage) für Film-Regie findest du hier;

© Vertragsvorlage: SRF/SDS

Beachte dabei bitte unbedingt, dass es sich um eine Vorlage handelt, die für den Raum Schweiz in Zusammenarbeit verschiedener Fachverbände aus der Filmbranche erstellt wurde und damit das Resultat vieler Diskussionen und Verhandlungen darstellt. Das macht die Vertragsvorlage umso wertvoller, auch wenn sie nicht mehr jüngsten Datums ist.

5 Vorvertrag für Regisseurinnen / Regisseure

Nicht nur der Regievertrag ist wichtig. Meist gilt es für den RegisseurIn schon erhebliche Vorarbeit vor dem eigentlichen Projektstart zu leisten, bis überhaupt ein Vertrag über die Regieführung mit dem Produzenten verhandelt werden kann. Der Umgang mit diesem Aufwand lässt sich mit einem Vorvertrag regeln und damit rechtssicher abbilden.

Meist als Auftrag formuliert, enthält diese Art der Abmachung (keine abschließende Liste) im Idealfall mindestens die folgenden Punkte:

  • eine Absichtserklärung des Produzenten und der Regie
  • Definition des Drehbuchs / der Drehvorlage in der aktuellen Fassung
  • Nennung der Aufgaben des/der Regieführenden in dieser Projektphase
  • Ausdrücklicher Hinweis, dass die weitere Zusammenarbeit gemeinsam geprüft werden soll, der Vorvertrag aber kein Regievertrag ist
  • Sicherstellung vertraulicher Behandlung aller Informationen (bei großen Vorhaben möglicherweise verbunden mit einer Konventionalstrafe)
  • Abgeltung für Sitzungen, Reiseaufwände etc.
  • Regelung, dass aus dem Vorvertrag keine weiteren Rechte und Pflichten, als diejenigen, die im Vertragsdokument schriftlich geregelt sind, erwachsen.

Oftmals üblich ist es, im Vorvertrag unmissverständlich festzuhalten, dass dieser nach einer gewissen Frist automatisch als widerrufen gilt (beispielsweise nach einem Zeitraum von drei Monaten), falls bis zu diesem Zeitpunkt kein Regievertrag abgeschlossen wird.

Disclaimer

Die Ausführungen zum Regievertrag Muster in diesem Artikel können eine kompetente Rechtsberatung nicht ersetzen. Zugleich unterscheiden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen wie Gesetze und Rechtsprechung abhängig von den jeweiligen Rechtsräumen / Ländern.

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Dieser Artikel wurde erstmals publiziert am 17.03.2021

Carlo Olsson 99 Artikel
Carlo Olsson begleitet die Herstellung von Filmen, Videos und TV-Serien im Auftrag von Unternehmen, Agenturen und Produktionsfirmen. In seiner Freizeit spielt er Eishockey und beschäftigt sich mit barocker Klangdramatik.

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