Persönlichkeitsrecht bei Film- und Videoaufnahmen: Ein Leitfaden für Videoproducer und Influencer

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Du wirst beobachtet | © Illustration: Pavel Sokolov

Dieser Artikel erklärt das Konzept der Persönlichkeitsrechte, die Gesetze und Vorschriften, die sie schützen, und die Herausforderungen, die sich für Videoproducer und Influencer bei der Videoproduktion daraus ergeben.

In der digitalen Welt ist der Schutz der Persönlichkeitsrechte von größter Bedeutung. Durch die fortschreitende Technologie und den Zugang zu sozialen Medien werden immer mehr persönliche Aufnahmen von Individuen veröffentlicht und geteilt, was dazu führen kann, dass Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

Welche Rolle spielen Persönlichkeitsrechte bei Videoaufnahmen?

Persönlichkeitsrechte schützen die Würde und Privatsphäre einer Person.

Mit Bezug auf Bild- und Tonaufnahmen bedeutet Persönlichkeitsrechte, dass Personen das Recht haben, ihre Abbildungen und ihre Stimmen vor unerwünschter Verbreitung und Veröffentlichung zu schützen.

persönliche rechte am eigenen bild
© Foto: Sokolov
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Was ist der Unterschied zwischen Persönlichkeitsrechten und Urheberrechten?

Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte sind zwei verschiedene Arten von Rechten, die unterschiedliche Aspekte des Schutzes von Individuen und ihren Arbeiten regeln.

Persönlichkeitsrechte schützen die Würde und Integrität einer Person und ihre Privatsphäre. Urheberrechte hingegen schützen die Rechte der Schöpfer von kreativen Arbeiten wie Büchern, Filmen, Musik, Kunstwerken und anderen Werken des geistigen Eigentums. Sie geben dem Urheber das Recht, seine Arbeit zu veröffentlichen, zu verbreiten und davon zu profitieren.

Ohne die ausdrückliche Zustimmung der abgebildeten Personen verboten ist es darum, mit wenigen Aufnahmen – dazu später mehr – verboten, Fotos oder Tonaufnahmen von diesen zu erstellen, speichern, veröffentlichen oder zu verbreiten.

Wie weit geht der Schutz der Persönlichkeit?

Persönlichkeitsrechte sind ein grundlegendes Recht. Wenn jemand ohne seine Zustimmung aufgenommen wird, wird seine Privatsphäre verletzt und in ihrer Integrität oder ihre Autonomie beeinträchtigt.

Ob eine Person auf der Aufnahme im Video erkennbar ist oder nicht, beeinflusst die Frage, ob ihre Persönlichkeitsrechte verletzt werden, nur beschränkt. Persönlichkeitsrechte umfassen nicht nur das Recht auf Schutz vor bloßstellender Veröffentlichung. Sondern auch das Recht auf Schutz vor willkürlicher Verletzung der Privatsphäre. Dies bedeutet, dass, selbst wenn die Person auf der Aufnahme nicht erkennbar ist, sie dennoch das Recht hat, dass ihre Privatsphäre nicht ohne ihre Zustimmung verletzt wird.

Ob Tiere Persönlichkeitsrechte haben, ist in der Rechtswissenschaft und der Ethik umstritten. Es gibt zunehmend Bestrebungen, Tiere als „fühlende Wesen“ zu betrachten und ihnen mehr Schutz und Rechte einzuräumen. Aktuell aber darfst du Nachbars Katze – solange der Nachbar oder sein Grundstück nicht im Bild zu sehen ist – mit Video filmen und ungefragt auf YouTube stellen.

Über den Tod hinaus

In Deutschland, Österreich und der Schweiz gelten Persönlichkeitsrechte auch nach dem Tod einer Person weiter. Diese Rechte werden als „postmortale Persönlichkeitsrechte“ bezeichnet und schützen die Würde und Integrität einer verstorbenen Person.

Profi-Tipp #1

Informiere dich bei Dreharbeiten im Ausland über die am Drehort geltenden Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit Persönlichkeitsrechten. Nur so kannst du sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen, auch bei Einwilligungen, erfüllt werden.

Postmortale Persönlichkeitsrechte umfassen unter anderem das Recht auf Schutz vor Entehrung, Beleidigung oder Verunglimpfung. Dazu gehört auch das Recht auf Schutz vor Verletzungen der Privatsphäre und das Recht auf Schutz vor unerwünschter Verbreitung von Bildern oder Video-Aufzeichnungen.

Diese Rechte können von den Erben einer verstorbenen Person, oder von einem Testamentsvollstrecker, geltend gemacht werden.

Besonders strenger Schutz bei Kindern und Jugendlichen

Kinder besitzen, genau wie Erwachsene, Persönlichkeitsrechte. Sie haben jedoch aufgrund ihrer Jugend und mangelnder Reife besondere Schutzbedürfnisse, die bei Videoaufnahmen berücksichtigt werden müssen.

Profi-Tipp #2

Sei vorsichtig bei der Verwendung von Aufnahmen von Personen, die im Bild nicht erkennbar sind oder unscharf im Video erkennbar sind, da auch solche Videosequenzen die Persönlichkeitsrechte verletzen. Für die Rechtsverletzung genügt gemäß DSGVO die technische Aufnahme.

Eltern und Erziehungsberechtigte haben die Verantwortung, die Persönlichkeitsrechte ihrer Kinder zu schützen und ihnen beizubringen, ihre eigenen Rechte zu respektieren und zu schützen.

Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte

Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen eine Person ihre Persönlichkeitsrechte freiwillig einschränken kann: Dies, indem sie eine Erlaubnis erteilt, ihr Bild oder ihre Stimme in einer Werbekampagne oder in einem Film zu verwenden.

Profi-Tipp #3

Vermeide es, Aufnahmen zu machen, welche die Würde der Personen beeinträchtigen könnten. Das gilt ganz besonders bei Personen, die aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Sexualität oder ihrer Religion durch das Video diskriminiert werden können.

Eine freiwillige Beschränkung der Persönlichkeitsrechte kann auch vorliegen, wenn sich eine Person für ein öffentliches Amt bewirbt, da in diesen Fällen die Erwartung besteht, dass die Person ein gewisses Maß an Aufmerksamkeit und öffentlicher Kontrolle akzeptiert.

Wann stellen unerlaubte Videoaufnahmen (möglicherweise) keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar?

Eine Ausnahme bilden Aufnahmen von öffentlichen Veranstaltungen oder von Personen, die in der Öffentlichkeit eine wichtige Rolle spielen. In diesen Fällen darf man diese Personen ohne deren Zustimmung abbilden und aufnehmen, da die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse daran hat, darüber informiert zu sein.

Ein öffentliches Interesse an einer Videoaufnahme liegt nur dann vor, wenn die Verbreitung einer Videoaufnahme von einer Person dazu beiträgt, die Öffentlichkeit über wichtige Themen oder Ereignisse zu informieren. In solchen Fällen kann die Verbreitung der Aufnahme ohne die Zustimmung der abgebildeten Person zulässig sein.

Fälle, in denen ein öffentliches Interesse bestehen könnte und in denen darum Videoaufnahmen ohne Einwilligung erlaubt sein könnten:

  • Berichterstattung über politische Ereignisse oder Entscheidungen, welche die Öffentlichkeit betreffen
  • Aufdeckung von Missständen oder Ungerechtigkeiten
  • Berichterstattung über Naturkatastrophen oder andere Notfälle
  • Dokumentation von historischen Ereignissen
  • Berichterstattung über kulturelle oder sportliche Ereignisse
  • Beitrag zur öffentlichen Debatte über gesellschaftliche Themen

Es ist wichtig zu beachten, dass die Beurteilung, ob ein öffentliches Interesse vorliegt, von Fall zu Fall unterschiedlich sind und auch von Gerichten unterschiedlich ausgelegt werden. Um festzustellen, was zulässig ist, erfolgt durch das Gericht immer eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der ohne Erlaubnis abgebildeten Person.

Europäische Regelungen der Persönlichkeitsrechte

Deutschland und Österreich sind Mitglieder der Europäischen Union und unterliegen daher auch europäischen Rechtsquellen.

Gesetze und Verordnungen, welche die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte in der EU schützen und darum für die Verbreitung von Videoaufnahmen relevant sind:

  • Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU, die den Schutz persönlicher Daten regelt und auch Persönlichkeitsrechte schützt.
  • Die Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (95/46/EG)
  • Das europäische Menschenrechtsabkommen (EMRK)
  • die Europäische Charta der Grundrechte

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine europäische Verordnung, die den Schutz personenbezogener Daten regelt. Sie trat am 25. Mai 2018 in Kraft. Die DSGVO hat Auswirkungen auf alle Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern sammeln, speichern oder verarbeiten. Zu diesen Daten zählen auch Videoaufnahmen und Filmaufnahmen.

Die DSGVO stellt in Bezug auf den Schutz von Persönlichkeitsrechten sicher, dass personenbezogene Daten auf eine Weise gesammelt, verarbeitet und gespeichert werden, die die Privatsphäre und die Rechte der betroffenen Personen schützt.

Profi-Tipp #4

Wenn du Filmaufnahmen ohne Einwilligung mit dem öffentlichen Interesse an der Person, die du filmst, rechtfertigen willst: sei dir bewusst, dass diese Interessenabwägung zwischen Privatsphäre und Informationsrecht der Öffentlichkeit bei einem Streit über die Rechtmäßigkeit durch das Gericht festgelegt wird.

Darum legt die DSGVO unter anderem fest, dass die Einwilligung der betroffenen Person zwingend eingeholt werden muss, bevor deren personenbezogene Daten verarbeitet werden. Videoproduktionen und Filmproduzenten müssen auch Transparenz und Offenlegung in Bezug auf die Art, den Zweck und die Dauer der Datenverarbeitung sicherstellen und rechtsverbindlich garantieren, dass die Daten sicher und geschützt sind.

Die DSGVO gibt Personen, deren Bild mit Video oder Film aufgezeichnet worden sind, eine Reihe von schlagkräftigen Rechten. Dazu gehört das Recht auf Zugang zu den eigenen Daten, das Recht auf Löschung der eigenen Daten und das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung dieser Daten.

Persönlichkeitsrechte auf nationaler Ebene

Nationale Gesetze, welche die Persönlichkeitsrechte schützen – und in ihrer Strenge über die EU-Regelung hinaus gehen können – sind

Deutschland (Auswahl):

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie, auch Kunst UrhG, (KUG)§ 22
  • Datenschutzgesetz (DSGVO)
  • Strafgesetzbuch (StGB)
  • Telemediengesetz (TMG)
  • Urheberrechtsgesetz (UrhG)

Österreich (Auswahl):

  • Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABG) § 823 – 829
  • Datenschutzgesetz (DSG)
  • Kommunikationsgesetz (KomG)
  • Mediengesetz (MedienG)
  • Strafgesetzbuch (StGB)
  • Urheberrechtsgesetz (UrhG)

Schweiz (Auswahl):

  • Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 28–36
  • Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)
  • Strafgesetzbuch (StGB)
  • Urheberrechtsgesetz (URG)
  • Fernmeldegesetz (FMG)
  • Ordinance sur la protection des données (OPD)

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Dieser Artikel wurde erstmals publiziert am 25.01.2023

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