Darf man Filme, Games und andere Medieninhalte aus dem Internet downloaden?

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(K)ein Dschungel: Wann darf man Games, Serien und Filme downloaden? | © Foto: Pavel Sokolov

Wenn du hier eine Anleitung zum illegalen Download von Filmen, Serien, Games, Musik oder anderen Inhalten suchst, bist du am falschen Ort gelandet. Willst du aber als Filmemacher oder Gamer verstehen, wo die roten Linien für das Herunterladen von Content im Bereich Unterhaltungsmedien liegen, dann solltest du weiterlesen.

Den Drang, die Dinge, die sie lieben oder begehren, besitzen zu wollen, hatten wohl schon die Neandertaler. Heute, 30.000 Jahre später, profitieren ganze Industrien von diesem Urtrieb. Sie alle bedienen den urmenschlichen Wunsch nach eigener Kontrolle auf die eine oder andere Weise. Beispielsweise, indem du aus dem Internet kostenlos Spiele runterladen oder auf der Webseite archive.org in Deutschland gratis auf Filme zum legalen Download zugreifen kannst.

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© Foto: Sokolov / Midjourney
Stop!

Existiert ein absolutes Verbot für das Herunterladen von Movies, Serien und Games?

kaw.  Das Streamen hat Speichermedien wie Blu-Ray-Discs weltweit zu einem Nischengeschäft werden lassen. Zugleich hat der (gerechtfertigte) Kampf der Filmstudios gegen Filmpiraterie und Sharing-Portale in der breiten Öffentlichkeit zur Wahrnehmung geführt, dass das Herunterladen von Content aus dem Internet auf eigene Speichermedien grundsätzlich verboten ist.

Doch so absolut richtig ist das nicht. Das gilt nicht nur für Schweizer, die in Europa auch bezüglich Download einmal mehr ihren eigenen gesetzlichen Weg gehen. Downloads von Filmen, Serien oder Games sind auch in Deutschland einzig dann verboten, wenn er ein urheberrechtlich geschütztes Werk zum Gegenstand hat (konkret darum in 98 % aller Fälle) und / oder einen Vertrag verletzt. Das ist auch der Grund, warum alle großen Plattformen für Streaming eine Offline-Funktion anbieten.

Erstaunlicherweise hat es die Entertainment-Industrie erfolgreich geschafft, den physischen Besitz von Content durch Streaming-Angebote zu ersetzen. Damit hat sie sich – für viele Beobachter unerwartet – kurz vor dem Untergang selbst aus dem Sumpf gezogen.

Wann ist der Download von Filmen, Games und Serien erlaubt?

Sich trotz des Erfolges des Streamings mit den Rahmenbedingungen für legale Downloads in Deutschland zu beschäftigen, ist nicht erst seit der Energiekrise eine gute Idee. Denn als Filmemacher willst du wissen, wie man Filme offline in maximaler Qualität ansehen kann. Auch wer in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist oder in den Ferien weilt, hat nicht immer Zugriff auf WLAN und möchte trotzdem seine Lieblingsserien sehen können.

Und bereits haben die Regierungen einzelner europäischer Länder diesen Herbst angekündigt, Streaming-Angebote zwecks Energiesparen einschränken zu wollen. Der Schweizer Wirtschaftsminister hat sogar öffentlich angekündigt, bei einer Eskalation der Energiekrise Netflix gänzlich verbieten zu wollen.1

Aber solange ein staatliches Verbot aus übergeordneten Gründen nicht zum Tragen kommt, gilt auch in Deutschland noch immer grundsätzlich:

Wer die Rechte an einem Film, Game, Buch, Musikstück oder einer Serie besitzt, kann bestimmen, was mit seinem urheberrechtlich geschützten Werk passiert. Das bedeutet: drehst du selbst ein Video, hast du das Recht, dieses ohne jemanden zu fragen der ganzen Welt gratis oder gegen eine Gebühr zum Download zur Verfügung stellen (Achtung: Musiklizenzen beachten, wenn du deinen eigenen Film mit fremder Musik untermalst!). Umgekehrt bist du aber auch verpflichtet, die Rechte von anderen Personen oder Firmen an einem Werk zu respektieren.

Streaming-Plattformen haben trotz dieser Entscheidungsfreiheit des Rechteinhabers längst erkannt, dass viele ihrer Kunden die Inhalte ihrer Plattformen offline ansehen möchten. Die führenden Anbieter erlauben es deshalb ihren Abonnenten, Serien und Filme für einen gewissen Zeitraum (meist 2 Tage bis 4 Wochen) offline zu speichern.

Streaming-Plattformen, die das Speichern ihrer Inhalte offline erlauben, sind (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Amazon Prime Video:

    Amazon-Kunden können Filme und Serien auch kaufen und für immer behalten. Wer sich gegen einen Kauf entscheidet, hat zwei Tage lang Zugriff auf offline gespeicherte Inhalte.

  • Apple TV+:

    Leihfilme werden 48 Stunden nach dem Anschauen automatisch aus deinem Speichermedium gelöscht.

  • Disney+:

    Downloads bleiben während der gesamten Laufzeit des Abos auf deinem Endgerät gespeichert, vorausgesetzt, du verbindest dein Endgerät mindestens einmal alle 30 Tage mit dem Internet.

  • Google Play:

    Jedes Leihvideo darf gleichzeitig nur auf einem Device angesehen werden, entweder online oder über ein autorisiertes Offline-Gerät. Du hast nach dem Download der Filme oder Serien einen Monat Zeit, gespeicherte Inhalte anzusehen. 2 Tage nach dem Anschauen des Videos wird dieses automatisch gelöscht.

  • iTunes:

    Die Zeitspanne für geliehene Filme beträgt 2 Tage. Gekaufte Videos werden in der iTunes Mediathek gespeichert. Sie können von jedem Device abgerufen werden.

  • Netflix:

    Für iOS- und Android-User in Deutschland mit Windows-10-App. Die meisten Offline-Inhalte bleiben in der Regel 48 Stunden verfügbar.

  • Sky Ticket:

    Kauf von Inhalten nicht möglich.

Wenn die Dauer der Verfügbarkeit für einen Film oder eine Serie abgelaufen ist, lässt sich diese für ein späteres Ansehen – Netzzugang vorausgesetzt – erneut ausleihen. Titel, deren Lizenzen ausgelaufen sind, werden allerdings automatisch gelöscht. Dies losgelöst vom Zeitpunkt, zu dem sie heruntergeladen wurden. Um Missbräuche zu vermeiden (wie das Teilen der Log-in-Angaben) beschränken viele Plattformen für ihre erfolgreichsten Inhalte die Downloads auf eine bestimmte Anzahl pro Jahr und Konto.

Was darf ich mit legal heruntergeladenen Filmen, Serien oder Musik tun?

Die Lizenzbestimmungen und Bestimmungen im Abonnement oder Kaufvertrag bestimmen im Detail, was du mit Content, der auf deinen eigenen Speichermedien zwischengespeichert oder gespeichert ist, tun kannst. Als Faustregel für Deutschland kann gelten: Du darfst diese Inhalte ansehen, anhören, lesen oder in der vorgesehenen Art nutzen (Games).

Was du nicht mit Offline-Inhalten tun darfst (Auswahl, keine abschließende Liste)

  • Weiterverbreiten von Filmen und Serien:

    Die Weiterverbreitung von geschützten Inhalten ist das exklusive Rechte des jeweiligen Rechteinhabers. Wer offline-gespeicherten, urheberrechtlich geschützten Content nach dem Download von Filmen, Serien oder Musik weitergibt, macht sich im Sinne des Gesetzes strafbar. Ganz gleich, ob die weitere Verbreitung kostenlos oder gegen Entgelt erfolgt.

  • Bearbeiten:

    Auch wenn du technisch so gewieft sein solltest, dass du an die Inhalte auf deinem eigenen Speichermedium überhaupt herankommst – eine Zustimmung zur Offline-Nutzung verleiht dem Nutzer nie das Recht, das Werk zu verändern, zu bearbeiten. Da gilt in Deutschland ebenso beim Kauf von urheberrechtlich geschütztem Content. Eine Ausnahme dazu bilden – in engem Rahmen – die Bearbeitung zwecks Persiflage oder Satire.

  • Heruntergeladene Filme öffentlich zugänglich machen:

    Du darfst geliehene oder gekaufte Filme, Serien oder Games immer nur im privaten Kreis nutzen. Die Offline-Nutzung ändert daran nichts. Wer seine Vereinsfreunde dazu einlädt, gemeinsam eine neue Serie zu visionieren, bewegt sich bereits außerhalb des privaten Rahmens und verletzt nicht nur die vertragsrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Anbieters zur Nutzung. Sondern auch das Gesetz.

  • Über den vereinbarten Zeitraum hinaus nutzen:

    Wer mit technischen Mitteln die Nutzung von Offline-Inhalten über den ihm zugestandenen Zeitraum hinaus ermöglicht, begeht eine Vertragsverletzung.

Warum in der Schweiz (nur) Downloads erlaubt sind

Auch wenn es um Downloads von Filmen, Serien oder sonstigen geschützten Content geht, ist die Schweiz nicht wie das restliche Europa. In diesem Land gelten besondere Regeln für das Herunterladen von Content.

Der Grund dafür liegt darin, dass  – anders als in Deutschland – bereits vom Käufer von Speichermedien (ungeachtet, was man damit macht) eine Urheberrechtsgebühr eingefordert wird.

Beliebt: Kostenloser Download von Games (Symbolbilder)

Das gilt anders als in der EU für jeden Computer, jedes Smartphone, jede externe Harddisk – was immer theoretisch zur Speicherung geschützter Inhalte eingesetzt werden könnte, unterliegt beim Erwerb dieser Sondersteuer. Ob man eine externe Disc oder einen USB-Stick nur für die eigenen Ferienfotos nutzt, ändert daran nichts.

Sonderfall Schweiz: Games und Filme downloaden

  • Privater Gebrauch:

    Musik, Filme und andere Werke darf man in der Schweiz zum privaten Gebrauch von Gratis-Portalen legal downloaden (Art. 19 Abs. 1 lit. a Urheberrechtsgesetz URG) und ebenso kopieren. Einzig der Download von Software und Computerprogrammen (dazu zählen auch Games inkl. PC- oder Konsolenspiele) ist verboten.

  • Kauf oder Leihe:

    Aber: Wer ein Game, einen Film oder eine Serie kauft oder leiht, geht mit diesem Vorgang einen rechtsverbindlichen Vertrag mit dem Verleiher oder Verkäufer ein. Maßgeblich sind in diesem Fall die Geschäftsbedingungen (AGB, das „Kleingedruckte“) und es gelten darum die darin aufgeführten Nutzungsrechte.

  • Upload ohne Erlaubnis:

    Wo keine ausdrückliche Erlaubnis der Urheber vorliegt, ist es auch in der Schweiz illegal, Musik, Filme oder andere Werke ins Internet hochzuladen und für jedermann frei zugänglich zu machen. Wer das trotzdem tu, macht sich strafbar (Art. 67 Abs. 1 URG).

Zusammengefasst:

Der Download von – selbst urheberrechtlich geschützten – Filmen und Musik zu Privatzwecken ist in der Schweiz legal. Mit Ausnahme von Computerprogrammen. Uploads sind grundsätzlich verboten.

Wie du Tretminen vermeidest, wenn du Inhalte aus dem Internet auf eigene Speichermedien lädst

Wer offline Content von Streaming-Diensten mit den dazu von diesen angebotenen, offiziellen Tools speichert, geht in Deutschland kein Risiko ein. Wer andere, kostenlose Angebote sucht, nuss dies mit weit offenen Augen tun.

Berücksichtige folgende Punkte, um Ärger zu vermeiden!

  • Automatische Uploads durch Programme/Software:

    File-Sharing-Plattformen im Internet sind so gebaut, dass noch während des Downloads automatisch und gleichzeitig die bereits heruntergeladenen Dateien für andere User parallel zum Download wieder hochgeladen werden. Auch nach dem Download besitzt diese Art Software meist Zugriff auf die heruntergeladenen Dateien und kann diese unbeabsichtigt weiterverbreiten. Durch alle diese Punkte begehst du als User unbemerkt und ungewollt bereits eine strafbare Handlung.

  • Cloud-Lösungen:

    Anbieter von Cloud-Lösungen im Cyberspace sind rechtlich verpflichtet, Gesetzesübertretungen zu verhindern. Sie durchkämmen darum mit spezieller Software alle Inhalte – losgelöst von deiner Privatsphäre, mit der Nutzung der Cloud hast du deine Einwilligung zur Überprüfung der von dir gespeicherten Inhalte erteilt – um illegalen Content, etwa raubkopierte Serien, Games oder Filme zu erkennen. Springt der Algorithmus darauf an, wird dein Zugang zur Cloud (teilweise sogar dein gesamtes Konto beim jeweiligen Anbieter) unwiderruflich gesperrt. Damit hast du alle Inhalte, auch die legalen, ohne Anspruch auf Rückerstattung verloren.

  • Virenverseuchte Files:

    Findest du urheberrechtlich geschützte Inhalte kurz nach ihrer offiziellen Veröffentlichung kostenlos in Internet zum Gratis-Download, hast du gute Chancen, dass du mit dem Download nicht nur den Medieninhalt auf dein Smartphone oder deinen Laptop lädst. Sondern versteckt (etwa im sog. Matroska-Format für Video- und Audiodateien, erkennbar an der Abkürzung *.mkv) Viren, Trojaner und andere Schadprogramme. Hast du auf deinem Device vertrauliche Daten (Apps oder Passwörter für den Zahlungsverkehr) gespeichert: gute Nacht!

Zu deinem eigenen Schutz weise ich dich darauf hin, dass die Ratschläge in diesem Artikel zum zulässigen Download von Filmen, Serien, Games und Musik nur eine ungefähre Leitplanke für rechtlich korrektes Verhalten in Deutschland sein können.

Gesetze und die Rechtsprechung unterscheiden sich von Land zu Land. Sie sind genauso Änderungen unterworfen und ebenso komplex, wie allgemeine Nutzungsbedingungen im Kleingedruckten von Medienplattformen, Entertainmentkonzernen oder Distributionsfirmen, welche Medieninhalte im Internet zur Speicherung auf eigenen Geräten zugänglich machen.

Quelle 1 Vorbereitung auf Strommangel: Von Bügeleisen bis Netflix: Was die Schweiz alles verbieten will, in: Tages-Anzeiger vom 23.11.2022

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Dieser Artikel wurde erstmals publiziert am 27.12.2022

Carlo Olsson 102 Artikel
Carlo Olsson begleitet die Herstellung von Filmen, Videos und TV-Serien im Auftrag von Unternehmen, Agenturen und Produktionsfirmen. In seiner Freizeit spielt er Eishockey und beschäftigt sich mit barocker Klangdramatik.

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