Recht und Gesetze sind die letztinstanzlichen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit bei einer Filmproduktion. Filmrecht regelt weit mehr als nur das Verhältnis zwischen Kunde und Filmproduzent oder Videoproduzent (Werkvertrag).
Filmrecht
Einerseits umfasst es auch die Beziehung zwischen allen an einem Film beteiligten Personen (Regie, Autor, Kameramann, Filmcrew, wer hat welche Rechte an was?). Zweitens auch zwischen diesen der Filmproduktion. Aber nicht nur.

Das Gesetz regelt nicht nur den Umgang mit Kundenwünschen und die Details für das Werkvertrags- oder Auftragsverhältnis. Sondern insbesondere auch die Rechte an einem filmischen Werk (Urheberrechte, Verwendungsrechte, Persönlichkeitsrechte etc.).
Verträge
Meist werden die Rahmenbedingungen für einen Film oder ein Video im Voraus zwischen allen Beteiligten diskutiert. Sie werden anschließend vertraglich im Detail festgehalten. Ist dies nicht der Fall, bietet das Filmrecht die Grundregeln. Auf Basis von Filmrecht wird im Streitfall von den Schlichtungsbehörden und/oder den rechtsprechenden Instanzen entschieden.
Im Filmgeschäft gilt bei erfahrenden Videoproduzenten und Filmschaffenden oftmals ein Grundsatz. Was vorab diskutiert und vertraglich vereinbart wurde, hilft, zu einem späteren Zeitpunkt Missverständnisse zu vermeiden. Weil dadurch Freiraum entsteht, ist es möglich, die eigene Energie auf Kreativität und Qualität zu lenken.