Was heißt Filmproducer und was unterscheidet diesen von einem Auftragsproduzenten?

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Traumberuf Filmproducer | © Illustration: Sokolov

Ist Filmproduzent, wer ein Katzenvideo dreht? Oder nur, wer für 200 Millionen einen fetten Hollywood-Blockbuster produziert? Die Antwort auf diese Frage kann im Entertainment-Geschäft gefährlich viele Antworten haben! Doch dabei sprechen – zumindest in Deutschland – Gesetz und Gerichte ein Wörtchen mit. Zumindest wenn es um Filmförderung und Steuerrecht, Filmhersteller und Auftragsproduzent geht.

So wie Regisseur oder Kameramann und Drehbuchautor ist auch Filmproduzent keine geschützte Berufsbezeichnung. So nennen darf sich jeder. Selbst ohne Ausbildung und ohne je einen Film produziert zu haben. Das gilt für Personen wie Unternehmen. Umgangssprachlich wird oft gesagt, Produzent von Film X oder Video Y sei die ABC Film AG oder die DEF Movie GmbH.

Definitionen, was Produzent heißt, gibt es allerdings immer dort, wo der Staat ins Spiel kommt und es um Gesetze, Rechte und Pflichten geht. Etwa bei Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, Versicherungen, Steuerrecht oder bei der Filmförderung. Wer als Filmproducer oder Auftragsproduzent Fördermittel beantragt, muss in den Augen des Staates bei einer Filmproduktion gewisse Bedingungen zwingend erfüllen und nachweisen können.

Was heißt Filmproducer?

Für Deutschland gilt, dass vier Verantwortungsfelder das Berufsbild des Filmproducer definieren. Dies, weil ein echter Filmproduzent in diesen Bereichen der Filmherstellung in leitender Funktion in der künstlerischen und unternehmerischen Verantwortung steht.

Was heißt Filmproduzent?

  • Inhaltlich:

    Für die kreativen Belange der Filmproduktion trägt der Filmproducer die Verantwortung, weil er alle kreativen Schlüsselfunktionen besetzt. Der Producer hat sich für einen Drehbuchautor und eine Geschichte entschieden, die Regie besetzt und die Wahl der Schauspieler und des Filmkomponisten gutgeheißen.

  • Organisatorisch:

    Der Produzent ist nicht nur kreativer Manager: Er verantwortet auch die gesamte Organisation der Herstellung und fällt alle wesentlichen Entscheide für die Filmherstellung. Er verpflichtet zur Umsetzung der Dreharbeiten einen Line Producer, Produktionsleiter und in Absprache mit dem Regisseur auch die 1. Regie-Assistenz.

  • Technisch:

    Der Producer entscheidet, mit welchen Technologien und in welchen technischen Standards ein Film produziert wird. Damit trägt er als letzter Entscheidungsträger über diese Fragen auch die technische Verantwortung für die Filmproduktion.

  • Finanziell:

    Weil der Produzent auch für die Finanzierung, Kalkulation, den Erwerb aller notwendigen Rechte und für die inhaltliche, organisatorische und technische Durchführung der Dreharbeiten in letzter Instanz verantwortlich ist, bedeutet die Funktion Filmproduzent gleichzeitig auch die Übernahme der kompletten unternehmerischen und finanziellen Verantwortung. Er trägt mit seiner Firma das Risiko und setzt seine Reputation als erfolgreicher und seriöser Geschäftspartner als Kapital ein.

Der Projekterfolg ist – absolut zu Recht – kein Bestandteil der juristischen Definition des Berufsbilds. Trotzdem ist er in der Praxis inoffizielle Berufsvoraussetzung. Zumindest, wenn es um die Fortführung der Berufstätigkeit und damit um einen dauerhaften Broterwerb geht.

Was und wer ist ein Filmhersteller?

Die juristische Bezeichnung Filmhersteller belegt, dass auch der Gesetzgeber es manchmal eilig hat. Diese Berufsbezeichnung für Filmproducer ist in § 94 Urheberrechtsgesetz aufgeführt. Seltsamerweise ging vergessen, im Gesetz festzulegen, was und wer ein Filmhersteller ist. Mit bösen Folgen, weil das deutsche Filmförderungsrecht an den Begriff Filmhersteller anknüpft. Einen Anspruch auf Fördermittel hat in Deutschland gemäß Filmförderungsgesetz (FFG) einzig der Filmhersteller. Nicht der Produzent.

Die Konflikte, die aus der begrifflichen Unschärfe der Berufsbezeichnung Filmhersteller entstanden sind, haben die höchsten Gerichte in Deutschland beschäftigt. Und bekannte Namen im deutschen Filmgeschäft bis zur rechtsverbindlichen Klärung der Berufsbezeichnung viel Geld gekostet. Dafür besteht heute Rechtssicherheit, was Filmproduzent und Filmhersteller als Beruf rechtlich kennzeichnet.

Definition Filmhersteller

  • Mindestens drei Merkmale:

    Filmhersteller ist nach aktueller Rechtsprechung nur, wer mindestens drei der vier Merkmale für das Berufsbild für sich in Anspruch nehmen kann. Diese vier Elemente sind identisch mit denjenigen der Berufsdefinition für Filmproduzenten und beinhalten die verbindliche Übernahme der inhaltlichen, organisatorischen, technischen und finanziellen Endverantwortung bei einem Filmprojekt.

  • Sonderfall Regie:

    Wer Regie macht, besitzt Leistungsschutzrechte, ist aber gemäß Rechtsprechung kein Filmhersteller. Der Regisseur trägt bei einem Filmprojekt keine wirtschaftliche oder budgetäre Verantwortung. Daran ändert auch nichts, wenn ein Regisseur in einer Filmproduktion eine zweite Rolle als Gesellschafter oder Co-Produzent innehat. Denn diesfalls entstehen seine Ansprüche aus der Funktion als Produzent.

  • Steuerrechtlich:

    Das Steuerrecht bringt es mit der aktuell gültigen Formulierung des deutschen Bundesfinanzhofs in ähnlicher Weise auf den Punkt: „Filmhersteller ist nur derjenige, der ein Filmprojekt von A bis Z maßgeblich beeinflusst und in erheblichem Umfang das Risiko für Erfolg und Misserfolg übernimmt.“

Interview mit Stefan Arndt, einem der erfolgreichsten Produzenten Deutschlands | © hfmakademie / YouTube

Interview mit Stefan Arndt, Produzent X Filme Creative Pool

Wer ist Auftragsproduzent?

Es gibt Fälle, in denen der Filmproduzent einen Spielfilm oder eine Serie im Auftrag einer Firma oder einer anderen Person (Investor) produziert. Damit agiert er als Auftragsproduzent und Subcontractor – wobei sich diesfalls die Frage stellt, ob er auch in dieser Funktion im rechtlichen Sinne als Produzent gilt und etwa ein Anrecht hat, Fördermittel zu beantragen.

Was heißt Auftragsproduzent?

  • Inhaltlich:

    Der letztendliche Entscheid über den Filminhalt liegt nicht beim Filmproducer, sondern beim Auftraggeber. Wer zahlt, der befiehlt. In der Regel schlägt der Auftragsproduzent die Entscheide der beauftragenden Instanz vor und hat auch die diesen zugrunde liegenden Inhalte mit seinem Team erarbeitet.

  • Organisatorisch-technisch:

    Auch wenn die Expertise und Fachkompetenz oftmals auf Seite des Produzenten liegt, entscheidet nicht er in letzten Instanz über die organisatorische und technische Umsetzung. Zumindest nicht, wenn diese qualitative und budgetäre Parameter berührt.

  • Finanziell:

    Das Risiko der Produktion trägt der Auftraggeber. Umgekehrt profitiert dieser auch vom Projekterfolg. Der Auftragnehmer wird meist mit einer Pauschale für seinen Aufwand entschädigt, möglicherweise auch in Kombination mit einer Erfolgsprämie.

  • Rechteübertragung:

    Ist die Auftragsproduktion vollfinanziert, bekommt der Auftraggeber im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit sämtliche verfügbaren Rechte vom Auftragnehmer übertragen. Dies betrifft sowohl Rechte, welche der Auftraggeber selbst erworben hat, als auch Rechte, die bei ihm selbst entstanden sind. Zu den zu übertragenen Rechten, die der Auftragsproduzent in der Regel an den Auftraggeber überträgt, gehören: Urheberrechte / Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte (das Recht, die Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung und öffentlichen Zugänglichkeitsmachung) und weitere Schutzrechte.

  • Echte und unechte Auftragsproduktionen:

    Auftragsarbeiten können echte Auftragsproduktionen oder unechte Auftragsproduktionen sein: Echt ist eine Auftragsproduktion immer dann, wenn der Filmproduzent mindestens drei der vier Kriterien der Berufsbezeichnung erfüllt – siehe wiederum vorgehend: inhaltliche Gestaltung, Organisation und logistische Verantwortung, Verantwortung für Finanzen.

Producer oder Produzent?

Der Filmproduzent ist im englischsprachigen Raum identisch mit dem Filmproducer. Nicht mehr. Nicht weniger. Ärgerlicherweise hat sich im deutschen Sprachraum die Unsitte eingebürgert, dem Filmproducer untergeordnete Mitarbeitende ebenfalls Producer zu nennen. So wird, besonders häufig im Auftragsfilm, auch der Produktionsleiter oder der Herstellungsleiter losgelöst von den Kompetenzfeldern und den Verantwortungsbereichen als Producer bezeichnet.

Im Werbefilm, einer Filmsparte, in der viele Exponenten meist tief überzeugt sind, den Film selbst erfunden zu haben und die Kamera noch dazu, werden sogar Assistenten mit Producer betitelt. Trotzdem gilt: Ein Eselchen, ungeachtet wie man es nennt, bleibt ein Eselchen.

Fazit

Das musst du zum Berufsbild wissen

  • Filmproducer ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Jeder kann sich so nennen.
  • Ein Letztentscheidungsrecht hat beim Film nicht der Herstellungsleiter, nicht der Regisseur und auch nicht der Produktionsleiter, sondern nur einer: der Produzent.
  • Der Beruf des Producers beinhaltet vier Verantwortungsbereiche. Sie umfassen: (1) den Filminhalt (Stoffentwicklung), (2) die Filmherstellung, (3) die Filmfinanzierung; und (4) die Auswahl und vertraglicher Verpflichtung aller beteiligten Schlüsselpersonen wie Drehbuchautor, Regie, Schauspieler, Komponist usw.
  • Bei Auftragsproduktionen wird zwischen echten und unechten Produktionen unterschieden. Als „echt“ wird eine Auftragsproduktion dann bezeichnet, wenn die Arbeit des Filmproducers alle vier vorgehend genannten Verantwortungsbereiche beinhaltet.
  • In Deutschland gilt gemäß Filmförderungsgesetz für die Beantragung von Fördermittel: Nur wer als Producer alle diese vier Felder der Berufsdefinition verantwortet, darf Unterstützung beantragen.

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Dieser Artikel wurde erstmals publiziert am 12.06.2018

Carlo Olsson 102 Artikel
Carlo Olsson begleitet die Herstellung von Filmen, Videos und TV-Serien im Auftrag von Unternehmen, Agenturen und Produktionsfirmen. In seiner Freizeit spielt er Eishockey und beschäftigt sich mit barocker Klangdramatik.

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