Recht und Gesetze sind die letztinstanzlichen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit bei einer Filmproduktion. Filmrecht regelt weit mehr als nur das Verhältnis zwischen Kunde und Filmproduzent oder Videoproduzent (Werkvertrag).
Selbst wer als Auftraggeber ein Imagevideo erstellen lässt, darf damit nicht immer tun und lassen, was er will. Dieser Artikel beantwortet die Frage, wann eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und was für Ansprüche aus einer Verletzung der Urheberrechte möglicherweise geltend gemacht werden können. [mehr …]
Die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betrachtet Videoaufnahmen neu als digitale Daten. Das hat für Film und Video und damit für Produktionsfirmen erhebliche Auswirkungen. FILMPULS erklärt, was die neuen Spielregeln in der Praxis bedeuten. [mehr …]
Wann ist ein Produktionsabbruch bei Film- und Videoproduktionen erforderlich und was ist dabei zu beachten? Dieser Leitfaden gibt Antwort. Er zeigt, wann ein Projekt gestoppt werden sollte und welche Konsequenzen draus erwachsen können. [mehr …]
Einerseits umfasst Filmrecht auch die Beziehung zwischen allen an einem Film beteiligten Personen (Regie, Autor, Kameramann, Filmcrew, wer hat welche Rechte an was?). Aber nicht nur.
Das Filmrecht setzt in letzter Instanz die verbindlichen Spielregeln für die Planung, Herstellung und Distribution einer Filmproduktion. Dabei regelt es auch, was erlaubte Inhalte eines Filmwerks (Rassismus, Pornografie, usw.) sind.
Das Gesetz regelt nicht nur den Umgang mit Kundenwünschen und die Details für das Werkvertrags- oder Auftragsverhältnis. Sondern insbesondere auch die Rechte an einem filmischen Werk (Urheberrechte, Verwendungsrechte, Persönlichkeitsrechte etc.).
Verträge
Meist werden die Rahmenbedingungen für einen Film oder ein Video im Voraus zwischen allen Beteiligten diskutiert. Sie werden anschließend vertraglich im Detail festgehalten. Ist dies nicht der Fall, bietet das Filmrecht die Grundregeln. Auf Basis von Filmrecht wird im Streitfall von den Schlichtungsbehörden und/oder den rechtsprechenden Instanzen entschieden.
Im Filmgeschäft gilt bei erfahrenden Videoproduzenten und Filmschaffenden oftmals ein Grundsatz. Was vorab diskutiert und vertraglich vereinbart wurde, hilft, zu einem späteren Zeitpunkt Missverständnisse zu vermeiden. Weil dadurch Freiraum entsteht, ist es möglich, die eigene Energie auf Kreativität und Qualität zu lenken.