Wegen Coronavirus: Branchenverbände fordern bundesweites Drehverbot

NRW Produzentenverband Verbot Dreharbeiten
Branchenverbände fordern behördliches Verbot von Filmdrehs wegen Corona-Pandemie | © Foto: Shutterstock

Um die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen und Beteiligte zu schützen, fordern der Produzentenverband und die Film- und Medienverband NRW eine sofortige, bundesweit gültige Regelung, die den Abbruch aller laufenden und die Verschiebung aller Dreharbeiten ermöglicht, ohne die Verantwortung für diesen Schritt allein auf die einzelnen Produktionsunternehmen abzuwälzen, wie es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der beiden Organisationen heißt.

Berlin, 4.03.2020

Produzentenverband und Film- und Medienverband NRW fordern in einer Medienmitteilung eine sofortige, bundesweit gültige Regelung, die den Abbruch aller laufenden und die Verschiebung aller bevorstehenden Dreharbeiten ermöglicht. Aktuell wird dieser Entscheid und die damit verbundenen, erheblichen Risiken auf die einzelnen Produktionsunternehmen abgewälzt. Die Gesundheit der vielen Filmschaffenden am Set sei nicht zu gewährleisten, denn soziale Distanzierung und vertrauensvolle, professionelle Dreharbeiten schließen einander aus, schreiben die Verbände.

Dutzende Menschen über lange Zeiträume auf engem Raum beisammen

Bei Dreharbeiten sind, wie Produzentenverband und Film- und Medienverband NRW  festhalten, in den meisten Fällen mehrere Dutzend Menschen über lange Zeiträume auf engem Raum beisammen. Körperliche Nähe und Berührungen könne dabei nicht vermieden, die gebotenen Abstände untereinander nicht eingehalten werden. Die Corona-Pandemie mache eine Fortführung von Dreharbeiten aus Gründen des Schutzes der Gesundheit, nicht nur der unmittelbar Beteiligten, unmöglich.

Dass bundesweit alle Kultureinrichtungen, einschließlich der Kinos, geschlossen wurden, Dreharbeiten aber fortgeführt werden können, sei fahrlässig, halten die zwei Verbände fest. Dies unterwandere die allseitigen Anstrengungen zur Eindämmung der explosionsartigen Ausbreitung des Corona-Virus.  Die Regelungen hinsichtlich der Durchführung, Verschiebung und des Abbruchs von Dreharbeiten für fiktionale Kino- und Fernsehproduktionen seien jedoch bundesweit lückenhaft und würden für die Betroffenen und Beteiligten keinen verbindlichen rechtlichen Rahmen gewährleisten.

Produzentenverband und Film- und Medienverband NRW fordern eine sofortige, bundesweit gültige Regelung

Die kommenden Tage und Wochen sind für den weiteren Verlauf der Corona-Pandemie entscheidend. Der Berufsverband und die Filmstiftung appellieren daher mit aller Dringlichkeit an die kompetenten Behörden, ein bundesweit einheitliches Verbot von fiktionalen Dreharbeiten für Kino- und Fernsehproduktionen zu erlassen.

Da es aufgrund der föderalen Struktur bislang keine einheitliche Regelung hierzu gibt, fordern Produzentenverband und Film- und Medienverband NRW die Bundesländer, Kommunen, Arbeitsschutz- und Gesundheitsbehörden dringend dazu auf, von den ihnen gesetzlich zustehenden Möglichkeiten Gebrauch zu machen, und interpretationsfreie Verordnungen oder Allgemeinverfügungen zu erlassen und einen einheitlichen rechtsverbindlichen Rahmen für den Abbruch bzw. die Verschiebung von Dreharbeiten zu schaffen.

Dieser Regelungen sollen auch für jene Produktionen gelten, die pandemiebedingt bereits in den letzten Tagen die Verantwortung für die Gesundheit der Teammitglieder, Schauspieler*innen und Dienstleister übernommen und Dreharbeiten auf eigenes Risiko unterbrochen oder verschoben haben. Zugleich müsse auch Rechtssicherheit geschaffen werden hinsichtlich der umfassenden Anwendung von Entschädigungsansprüchen u.a. aufgrund des Infektionsschutzgesetzes.

Folgen für Produktionsunternehmen

Produktionsunternehmen müssen aktuell noch immer zwischen Beginn bzw. Fortführung der Dreharbeiten unter nicht einzuhaltenden Schutzvorkehrungen einerseits und Abbruch auf eigenes Risiko andererseits entscheiden. Da jegliche Durchführung von Dreharbeiten unverantwortlich wäre, müssen mehr und mehr Produktionen auf eigene Faust handeln und tun es auch – ohne eine zuverlässige rechtliche Grundlage bezüglich des Zugangs zu Rettungs- und Entschädigungsmaßnahmen der Bundes- und Landesregierungen und Entschädigung bzw. Übernahme von Mehrkosten seitens der beauftragenden Sender und finanzierenden Filmförderungen.

Hier ist gemäß Pressemeldung ein klarer Schritt der Behörden gefragt, um eine rechtliche Sicherheit zu schaffen, ebenso wie die Solidarität der Fernsehsender als Auftraggeber, Verantwortung über die bisherigen Zusagen hinaus zu übernehmen.

Quelle: Medienmitteilung Produzentenverband e.V. und Film- und Medienverband NRW e. V.

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Dieser Artikel wurde erstmals publiziert am 29.03.2020

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