Leitfaden für die Verwendung und Lizenzierung von Musik in Film und Video

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Nicht nur für klassische Musik im Film sind die Rechte zu prüfen | © Foto: Pavel Sokolov

Die Lizenzierung von Musik für Film und Video ist für viele Videoproducer ein spiegelglattes Eisfeld. Das beginnt nicht selten bereits mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Audiotrack lizenzfrei in Kombination mit Bewegtbild verwendet werden darf. In dieser Anleitung findest du alle Antworten, Links und zusätzlich sogar Plattformen für abgeltungsfreie Songs.

Der Aufbau dieses Leitfadens für konkrete Fragen im Kontext der Lizenzierung von Musik für Video beginnt mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen Musikstücke ohne Lizenz nutzbar sind und ohne Abgeltung verwendet werden dürfen. Die Anleitung zum Erwerb von Musikrechten an Instrumentalmusik und Songs endet nach Erklärung der CC-Lizenzen mit den Antworten, ob du auch ein weltweit bekanntes Originalstück, beispielsweise von Billie Eilish, in einem Film einsetzen darfst, und wenn ja, wie du für die Kalkulation und Anfrage einer Musiklizenz bei einem Musikverlag vorgehen musst.

Welche Musik ist für die Verwendung in einem Video rechtefrei?

Die Antwort auf die Frage nach Musik, deren Verwendung in einem Video keine Musiklizenz erfordert, erfordert einen kurzen Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen. Diese sind weniger kompliziert, als es auf den ersten Blick scheint.

Wann benötige ich eine Musiklizenz?

  • Prinzip:

    Grundsätzlich gilt, dass du nur diejenige Audiotracks NICHT für die Verwendung in einem Film oder einem Video lizenzieren musst, an denen du alle Rechte besitzt (d. h.: Du hast die Musik selbst komponiert, getextet und aufgenommen).

  • Gemeinfreie Werke:

    Nicht um die Lizenzierung kümmern musst du dich, wenn es um Kompositionen geht, an denen keine Rechte mehr bestehen. Dies, weil der Komponist oder Texter bereits vor langer Zeit (in der Regel vor mehr als 70 Jahren) verstorben ist. Dann handelt es sich um sog. Gemeinfreie Werke. Diese ist lizenzfrei. Aber auch hier kannst du nur dann auf die Lizenzierung verzichten, wenn du die Musik selbst spielst und neu aufnimmst. Greifst du auf eine bestehende Aufnahme (Originalaufnahme) zu, bestehen mit hoher Wahrscheinlichkeit noch andere Rechte, die du erwerben musst. Siehe dazu nachfolgend unter Punkt 2.

  • Zustimmung des Urhebers:

    Keine Lizenzen im Sinne einer Abgeltung benötigst du dann, wenn du alle Rechte unentgeltlich direkt vom Urheber zur Verfügung gestellt bekommst.

  • Private Verwendung:

    Wenn du das Video, das du mit geschützter Musik vertonst, nur im privaten Kreis verwendest, musst du keine Musikrechte erwerben. Aber aufgepasst! Die Rechtsprechung definiert eine private Nutzung sehr streng! Schaust du dir einen Videoclip mit zwei oder drei Freunden Zuhause an, ist das erlaubt. Tust du dasselbe an einem Vereinsabend, oder stellst du das Video online, begehst du damit bereits eine Urheberrechtsverletzung und kannst großen Ärger bekommen.

Zugleich gibt einige weitere, ebenfalls einfach nachvollziehbare Punkte, die man bei der Musiklizenzierung und lizenzfreie Songs wissen und berücksichtigen muss:

Was muss ich beim Erwerb von Musikrechten beachten?

  • Nicht nur Urheberrechte:

    Bei Musikrechten geht es nicht nur um einen „Kauf“ einer Sache. Sondern immer auch um das Urheberrecht. Ein Urheber hat in seine Schöpfung auch seine Persönlichkeit, sein Talent und sein Ansehen eingewoben. Wer ein Musikstück komponiert – oder den Text dazu schreibt – besitzt automatisch die Rechte daran. Dies ungeachtet, ob das Stück kurz oder lang und gut oder schlecht oder mehr oder weniger erfolgreich ist. Du hast richtig gelesen: Diese Rechte entstehen, ohne dass der Urheber seinen Musiktitel anmelden muss.

  • Auch ohne Copyright-Zeichen geschützt:

    Ein fehlendes Copyright-Symbol macht einen Song nicht lizenzfrei. Der rechtliche Schutz ist auch ohne Kennzeichnung gegeben. Zumindest im kontinentaleuropäischen Raum. Das gilt auch für Videos und alle weiteren Werke, mit deren Entstehung ein Urheberrechtsschutz gilt. Auch Musikvideos, Drehbücher oder Kurzfilme sind unabhängig davon geschützt, ob sie mit einem (c) gekennzeichnet sind.

  • Keine Mindestlänge zur freien Nutzung:

    Wer glaubt, ein Musikstück müsse erst ab einer bestimmten Länge lizenziert werden, irrt sich. Zwar hält sich dieses Gerücht hartnäckig, aber es gibt keinen Paragrafen im Gesetz, der eine lizenzfreie Verwendung für einige Sekunden gestattet. Die Länge eines Songs tut nichts zur Sache. Ein Takt genügt, damit der Urheber seine Musikrechte geltend machen kann. Allerdings gibt es Überlegungen, ob in ferner Zukunft unter gewissen Bedingungen bis zu 20 Sekunden je Tonspur Songs in Instrumentalmusik ohne Lizenz genutzt werden darf. Doch dabei handelt es sich erst um einen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

  • Kombination mit Video erfordert Zustimmung des Urhebers:

    Die Kombination von Musik mit einem anderen Medium wie Bewegtbild erfordert die Zustimmung des Rechtsinhabers. Selbst dann, wenn das Stück komplett unverändert in voller Länge in einem Film zu hören ist. Der Grund dafür ist einfach zu verstehen: Kompositionen als eigenständiges und geschütztes Werk können durch ihre Verwendung in einem anderen Medium einen neuen Sinn bekommen, der so vom Urheber nicht erwünscht ist. Ein sehr illustratives Beispiel dafür ist ein Song, der in einem Porno eingesetzt wird. Hier dürfte sofort klar sein, dass der Schöpfer von Instrumentalmusik oder Songs nicht ungefragt mit einem solchen Filmwerk in Verbindung gebracht werden will.

  • Originalaufnahme:

    Zwischen dem Recht an der Nutzung eines Werkes und einem Musiktitel in der Originalfassung besteht für den Erwerb der erforderlichen Rechte ein Unterschied. Bei der Originalversion müssen nicht nur die Nutzungsrechte zur Verwendung des Songs im Film erworben werden. Sondern zusätzlich auch das Recht an der Originalaufnahme. Das kostet nochmals. Dafür aber, die Einwilligung des Künstlers vorausgesetzt, darfst du dann hochoffiziell den echten Song verwenden – und sparst dir zugleich die Studiokosten für eine erneute Aufnahme.

  • Bekannter Song selbst neu einspielen:

    Du möchtest den Olympia-Song „HOCH“ von Tim Bendzko in einem Kundenvideo verwenden. Um das Musikstück als Auftragskomposition mit einem Musikkünstler deiner Wahl für das Video neu aufzunehmen (= Melodie und Text werden auf Basis des Originalsongs „nachgespielt“), muss der Tim – oder sein Musikverlag – gegen ein zu verhandelndes Entgelt in eine Musiklizenz einwilligen. Möglicherweise, das gehört zur Vertragsfreiheit und ist darum erlaubt, stellt das Management weitere Forderungen / Bedingungen für die Lizenzierung des Audiotracks, damit du das Nutzungsrecht an Melodie und Text bekommst.

  • Vervielfältigungsrechte und Aufführungsrechte:

    Komponist, Texter und weitere beteiligten Künstler besitzen nicht nur Urheberrechte an einem Musikstück. Sie haben darüber hinaus auch das Recht zu entscheiden, zu welchen Konditionen ihr Werk vervielfältigt und aufgeführt werden darf.

  • GEMA, SUISA, AUME:

    In der Praxis sind diese Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte für Filmproduktionsfirmen und Videoproducer weit einfacher zu erwerben als die Nutzungsrechte und die Rechte an der Originalaufnahme. Denn die Vervielfältigungs- und Vorführungsrechte werden von der Mehrzahl der Urheber nicht selbst wahrgenommen. Sie haben diese Aufgabe an spezialisierte Organisationen abgetreten. In Deutschland ist das die GEMA, in der Schweiz die SUISA und in Österreich die AUME. Sie vertreten den Urheber, regeln die Abgeltung für das Abspielen in Radio, Fernsehen oder Filmen und überwachen im Auftrag des Gesetzgebers die Verwertung – beispielsweise wie viele Male ein Song im Radio gespielt wird – und übernehmen für den Musikautor / Komponisten / Texter das Inkasso. Das Gute daran: GEMA und deren unabhängige Schwesterfirmen im Ausland arbeiten bei ihren Musiklizenzen mit festen Tarifen. Ihre Preislisten machen die Kosten für die Vervielfältigungsrechte und Aufführungsrechte transparent und planbar.

Alle diese Punkte lassen sich für den Erwerb von Rechten an Filmmusik in drei Gruppen zusammenfassen, die den Rechteerwerb von Musik für Film und die damit verbundenen Kosten bestimmen und den Rahmen für eine lizenzfreie Nutzung von Songs und Instrumentalmusik definieren:

Welche Rechte benötige ich bei Musik im Film?

  1. Nutzungsrechte:

    Justiziare geben dem Recht zur Nutzung eines Musikstücks zwar unterschiedliche Namen. Davon darfst du dich nicht verwirren lassen. Ob von zu lizenzierenden Nutzungsrechten, von Synchronisation Rights oder von Herstellungsrecht gesprochen wird, gemeint ist immer dasselbe: Die Zustimmung und Abgeltung des Urhebers (Autors / Komponist) im Kontext mit der Verwendung seines Songs oder Instrumentaltitels in einer Videoproduktion gemäß vorgehend Punkt 1. Der Begriff „Synchronisationsrechte“ hat also nichts mit dem zu tun, was der Produzent gemeinhin unter Synchronisation versteht.

  2. Leistungsschutzrechte:

    Soll das Originalstück zum Einsatz in einem Video kommen, sprechen Anwälte von zusätzlich zu erwerbenden Master Rights oder vom Leistungsschutzrecht.

  3. Vervielfältigungsrechte, Aufführungsrechte:

    Da, wer Filme mit einem Musikstück verbindet, diese anschließend auch verkaufen (vervielfältigen und veröffentlichen) will, müssen in der Praxis nebst den Nutzungsrechten und allfälligen Leistungsschutzrechten (wenn das Originalstück verwendet werden soll) auch Vervielfältigungsrechte, Aufführungsrechte und Streaming Rechte erworben werden.

Mit diesen Antworten kannst du nun die praktischen Fragen im Zusammenhang mit der Musiklizenzierung für Filmproduktionen und zu lizenzfreien Songs nachvollziehen und angehen.

Rechtefreie Musik für Videos

Wer von rechtefreier Musik spricht, meint in der Regel lizenzfreie Songs und Instrumentalstücke, deren Verwendung ohne Abgeltung gestattet ist.

Was heißt rechtefreie Musik?

  • Aus juristischer Sicht muss man beim Begriff „rechtefreie Musik“ präzisieren. Weil jeder Komponist automatisch für jedes seiner Stücke die Urheberrechte daran bekommt, gibt es aus Sicht des Gesetzes keine Musikstücke, die frei von Rechten und damit lizenzfrei sind.
  • Es gibt nur Werke, bei denen der Rechteinhaber auf die Wahrnehmung seiner Rechte bewusst verzichtet oder für die er ohne Abgeltung eine Lizenz vergibt.
  • Die Ausnahme, welche diese Regel bestätigt, sind gemeinfreie Werke. Hier sind die Rechte in der Tat nicht mehr existent, weil sie in den meisten Ländern Europas 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers verfallen.

Bei lizenzfreier Musik, für die keine Abgeltung zu leisten ist, muss man nur darum keine Lizenz einholen, weil der Urheber die Nutzungsrechte vorab und pauschal jedermann ohne Rücksprache mit ihm zu gewissen Bedingungen einräumt. Anschauliche Beispiele dazu sind die weitverbreiteten Creative Commons-Lizenzen (abgekürzt: CC-Lizenzen).

Creative Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen)

CC-Lizenzen (Creative Commons-Lizenzen) werden als freie Inhalte bezeichnet. Instrumentalmusik mit diesem Zusatz ist nicht frei von Rechten (nicht rechtefrei oder lizenzfrei), aber bestimmte Verwendungszwecke sind damit erlaubt. Wieweit diese Freiheit geht, kann der jeweilige Urheber frei bestimmen. Darum gibt es unterschiedliche Kategorien von CC-Lizenzen. Ihre verbindlichen Bedingungen sind in detaillierten Vorgaben standardmäßig definiert. Da diese für juristische Laien trotzdem eher schwer verständlich sind, existieren auch Kurzfassungen dieser vereinheitlichen Vertragsklauseln. Im Zweifel gelten aber immer die Detailbestimmungen.

Die wichtigsten Arten von Creative Commons-Lizenzen und ihre Bedeutung einfach verständlich zusammengefasst:

Welche Arten von CC-Lizenzen gibt es?

  • ND (No Derivatives):

    ND (No Derivatives) heißt in der deutschen Sprache nichts anderes als: keine Bearbeitung erlaubt! Weil allein das Hinzufügen von Musik zu Bewegtbild als Bearbeitung des Musikstücks gilt, ist hier jede Verwendung für Film und Video verboten! Wer es bei diesem Typ CC-Lizenz trotzdem tut, verletzt das Urheberrecht und kann verklagt werden.

  • NC (Non-Commercial):

    Sounds und Songs mit diesem Creative Commons Kürzel NC (Non-Commercial) dürfen nur für nicht kommerzielle Zwecke verwendet werden. Aber aufgepasst: Das Kriterium für gewerbliche Verwendung ist nicht die Höhe der Einnahmen oder der Umstand, ob mit dem Projekt überhaupt Geld verdient wird. Ein Imagefilm, der gratis für ein Hilfswerk produziert wird, kann in den Augen des Gesetzgebers als kommerzieller Zweck gelten.

  • SA (Share-Alike):

    SA (Share-Alike) Lizenzen bedeuten Weitergabe zu gleichen Bedingungen. Die Konsequenzen daraus sind für dich nicht zu unterschätzen! Denn eine SA-Lizenz besagt, dass du die Audiotracks nur unter der Voraussetzung nutzen darfst, wenn du anderen Usern für dein eigenes Werk (= für dein Video!) allen anderen Usern im Web ebenfalls die freie Nutzung unter Share-Alike-Bedingungen erlaubst. Als Beispiel: Ist eine SA-Nutzung kommerziell gestattet, musst auch du deinen Film für eine weitere kommerzielle Nutzung gegenüber jedermann kostenlos freigeben! Nur dann ist die Nutzung der Musik unter dieser Art Musiklizenz kostenlos und legal.

  • CC-Zero-Lizenz:

    Der Urheber verzichtet bei einer CC-Zero-Lizenz auf Wahrnehmung sämtlicher Rechte. Bei dieser Art Creative Commons Musiklizenz, und nur hier, kannst du die Musik ohne Auflagen frei und so verwenden wie es dir beliebt.

  • Nachträgliche Änderungen:

    Ein Urheber kann – wie bereits erläutert – je nach Lust und Laune frei bestimmen, welche CC-Lizenzen er gegenüber Drittpersonen und Unternehmen einräumt. Diese Freiheit bedeutet aber umgekehrt auch, dass er die Freigaben zu einem späteren Zeitpunkt erweitern – oder im schlechteren Fall widerrufen – kann. Damit hast du mit CC-Lizenzen immer auch ein gewisses Restrisiko. Außer, du triffst mit dem Inhaber der Rechte eine schriftliche Absprache, die nur dein Projekt betrifft.

  • Individuelle Absprachen:

    Weil dir der Urheber bei jeder Art von CC-Lizenzen auch Ausnahmen in Form von Sonderregelungen gestatten darf, kannst du dich bei einer Unsicherheit direkt an den Inhaber der Rechte wenden. Und diesen fragen, ob er dir die gewünschte Nutzung gestattet, selbst wenn diese so nicht in der CC-Lizenz vorgesehen ist. Damit lässt sich auch eine ND-Lizenz in eine Nutzungserlaubnis umwandeln.

Creative Commons-Lizenzen lassen sich zudem untereinander kombinieren. Oder mit dem Zusatz „BY“ versehen. Dieser Baustein der CC-Lizenz bedeutet Attribution (deutsch = Namensnennung). Wo „BY“ beigefügt ist, darfst du die Musik nur verwenden, wenn du den Urheber namentlich aufführst. Wie das sein muss, darf der Rechteinhaber frei bestimmen.

Bekannte Anbieter und Plattformen, welche im Internet unter Creative Commons-Lizenzen – oder lizenzfrei – online Songs und Instrumentalmusik anbieten, oder als Suchportale zu rechtefreier Musik führen, sind:

Welche Online-Webportale für rechtefreie Musik gibt es?

Bitte prüfe bei der Nutzung der vorgehenden Links in jedem Einzelfall für jedes Musikstück immer sorgfältig Art und Inhalt der CC-Lizenz und ob es sich wirklich um rechtefreie Songs oder Instrumentalmusik handelt.

Muss ich als Auftraggeber eine Auftragskomposition lizenzieren?

Unter Auftragskomposition versteht man ein Musikstück, welches ein Komponist / Musiker im Auftrag einer Film- oder Videoproduktionsfirma gegen Entgelt komponiert. Im Kompositionsvertrag regelt der Auftragnehmer (Komponist) u. a. die Übertragung der Rechte, den Umfang der Übertragung (Zeitdauer, Territorien, Nutzungsarten) an den Produzenten.

Was gilt bei einer Komposition im Auftrag?

  • Zusammenarbeitsvertrag:

    Ein professioneller Vertrag zwischen Komponisten / Musiker und Auftraggeber regelt sowohl die Nutzungsrechte als auch die Rechte an der Originalaufnahme. Schließlich möchte der Beauftragende als Arbeitsresultat nicht nur ein Notenblatt, sondern meist einen aufgenommenen Musiktrack.

  • Lizenzierung:

    Auch Auftragskomposition muss man in der Regel noch zusätzlich lizenzieren. Warum? Die große Mehrheit der Komponisten hat sich gegenüber den Urheberrechtsgesellschaften verpflichtet, alle bestehenden und zukünftigen Vervielfältigungsrechte im Rahmen der Lizenzierung von Musik von diesen wahrnehmen zu lassen. Der Urheber ist mit diesem Deal entlastet von der mühsamen Kontrolle, wie im Detail die Verwertung des Videos mit seiner Komposition erfolgt.

  • Anmeldung bei GEMA, AUME oder SUISA:

    Für dich als Auftraggeber bedeutet die generelle Abtretung der Rechte an der Vervielfältigung an eine darauf spezialisierte Organisation, dass der Komponist dir diese – selbst, wenn er will – nicht in Form einer Musiklizenz übertragen kann. Weil er diese Rechte selbst nicht mehr besitzt. Du kommst also nicht daran vorbei, zur korrekten Lizenzierung einer Auftragskomposition diese noch bei der GEMA, AUME oder SUISA anzumelden und zu den von publizierten Tariflisten die Vervielfältigungsrechte zu erwerben.

  • Ausnahme der Meldepflicht:

    Von dieser Anmeldepflicht bist du als Auftraggeber einer Komposition nur entbunden, wenn dein Auftragnehmer kein Mitglied bei einer Verwertungsgesellschaft oder einem entsprechenden Berufsverband ist. Du wirst aber eher keinen Ansprechpartner mit Talent finden, der seine Rechte an der Vervielfältigung zu seinem Schutz nicht weiterübertragen hat. Nur schon darum, weil einige Verwertungsgesellschaften für die Komponisten als freischaffende Künstler auch die Funktion einer Pensionskasse für die Altersvorsorge übernehmen.

Wie erwerbe ich Rechte und Lizenzen an Originalsong?

Um einen Originalsong oder einen originalen Filmsoundtrack für dein Video oder in deinem Imagefilm einsetzen zu können, musst du drei Hürden nehmen:

Wie läuft der Erwerb von Musikrechten in der Praxis ab?

  1. Schriftliche Einwilligung:

    Du benötigst die Einwilligung des Rechteinhabers an Komposition und Text, damit du die Musik unter deinen Film / dein Video legen darfst. Aus Beweisgründen willst du diese Zusage ohne Ausnahme in schriftlicher Form mit rechtsgültigen Unterschriften. Die Kontrolle, ob die richtigen Personen ihr Autogramm unter den Vertrag setzen, obliegt dabei dir.

  2. Zustimmung, wenn Original:

    Zusätzlich benötigst du eine Zustimmung, die bestehende Aufnahme im Original verwenden zu dürfen. Dies von allen Personen, die Rechte an der Originalaufnahme besitzen. Natürlich willst du auch diese Zusage schriftlich und rechtsverbindlich.

  3. Rechte für Vervielfältigung und Veröffentlichung:

    Letztlich, sonst darfst du deinen Film nicht publizieren, streamen und als Tonbildträger multiplizieren, benötigst du auch noch dazu die entsprechenden Rechte für die Vervielfältigung und Veröffentlichung.

Hast du Schritt 1 und 2 erfolgreich verhandelt und hinter dich gebracht, ist das Erwerben der Vervielfältigungsrechte ein Klacks. Denn hier richten sich die Preise nach Tariflisten der Verwaltungsgesellschaften (GEMA, AUME, SUISA) und du hast es nicht mehr mit Ansprechpersonen zu tun, die als Musikmanager bei ihren Entscheiden direkt dem Künstler, seiner Karriere und seinem Image verpflichtet sind.

Wer ist dafür verantwortlich, dass die Lizenzierung von Musik für Film und Video korrekt erfolgt?

Die Verantwortung für die korrekte Lizenzierung von Musik für Film und Video liegt bei dir. Hast du nicht alle Rechteinhaber recherchiert oder einen Mitinhaber nicht angefragt oder keine Antwort erhalten, und trotzdem die Komposition in dein Movie eingebaut: Dein Problem! Es ist zwar so, dass wer eine Verletzung seiner Rechte geltend macht, diese belegen / beweisen muss. Haften und Schadenersatzpflichtig bist du. Aber nicht allein.

Verantwortung und Haftung für korrekte Lizenzierung

  • Auftraggeber und Produzent haften beide:

    Bei Auftragsproduktionen haftet auch dein Auftraggeber, weil er mit der Nutzung eines fehlerhaften oder nicht lizenzierten Videos ebenso die Rechte des Inhabers verletzt. Als Auftragnehmer wirst du in der Folge als Videoproduktionsfirma von deinem Kunden in die Pflicht genommen – er wird dir seinen Schaden weiterverrechnen.

  • Kein Recht auf Erhalt einer Lizenz:

    Denke daran, das geht im kreativen Eifer des Gefechtes gerne vergessen: Ein Inhaber der Rechte an einem Song hat keine Pflicht, dir die erforderlichen Rechte zu erteilen.

  • Frühzeitige Recherche:

    Es gibt Komponisten und Rechteinhaber, die ihre Musik prinzipiell nicht für die Verwendung für audiovisuelle Werke freigeben. Du solltest also immer frühzeitig abklären, wie es mit der Verfügbarkeit der Lizenzrechte aussieht.

  • Layout ist keine private Verwendung:

    Erstellst du für Kundenpräsentationen ein Layout oder eine Schnittversion ohne vorherige Abklärungen zur Musiklizenz, begehst du nicht nur eine Rechtsverletzung (auch ein Layout-Film mit geschützter Musik ist keine private Verwendung!), sondern programmierst dir und deinem Kunden oder Boss möglicherweise auch Mehrarbeit und Enttäuschungen im Voraus. Dann nämlich, wenn die du erforderlichen Rechte nicht bekommst.

Wie finde ich heraus, wer für die Lizenzierung von Musikrechten mein richtiger Ansprechpartner ist?

Um herauszufinden, wer die Nutzungsrechte (Synchronisation Rights / Herstellungsrechte an einem Song besitzt, kannst du kostenlos auf eine Online-Datenbank der GEMA zugreifen. Unter https://online.gema.de/werke/search.faces findest du ohne Probleme die Namen der zuständigen Rechteinhaber an Komposition und Lyrics (Textdichter) sowie der jeweiligen Musikverlage. Du siehst hier auf einen Blick, ob ein Künstler seinen Song allein komponiert und mit / ohne Co-Autor getextet hat. Das ist darum aufschlussreich, weil die weiteren Mitwirkenden an einem Song meist nicht in der Öffentlichkeit stehen. Dennoch besitzen auch sie alle Urheberrechte.

Anmeldemaske „Repertoirsuche“ der kostenlosen GEMA-Datenbank für eine Musiklizenz | © Screenshot: filmpuls.info

Repetoiresuche Online für Musiklizenzierung

Wer die Rechte an einer Originalaufnahme anfragen und erwerben möchte, kann die Rechteinhaber im Internet beispielsweise über die Web-Datenbank https://www.discogs.com/ herausfinden.

Lizenzierung von Musik: Datenbank Discogs | © Screenshot: filmpuls.info

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Denke daran, dass du zusätzlich zu den Nutzungsrechten und – sofern gewünscht dem Recht an der Originalaufnahme – auch noch die Verwertungsrechte erwerben musst. Auch müssen Lizenzen grundsätzlich in dem Land angefragt werden, in dem der Lizenznehmer / Rechnungsempfänger seinen Sitz hat. Willst du eine Lizenz für Musik in mehr als einem Land erwerben, kannst du normalerweise trotzdem über den Ansprechpartner vor Ort regeln. Urheberrechtsgesellschaften arbeiten länderübergreifend zusammen.

Was kosten Musikrechte: Wie viel Budget muss ich die Lizenzierung von Musik kalkulieren?

Für Verwertungsrechte und Originalkompositionen richten sich die Preise nach der Bekanntheit des Künstlers und Songs. Weiter ausschlaggebend ist die Frage, für wie viele Länder und für wie lange die Rechte erworben werden sollen. Die Kosten für diese Rechte können dabei in tiefer vierstelliger Höhe liegen. Oder in astronomische Höhen steigen. Wer „Satisfaction“ von den Rolling Stones in der Originalkomposition nutzen will, muss ein kleines Vermögen investieren.

Um bei einer Videoproduktion oder einer Filmproduktion verlässlich kalkulieren zu können, muss die mögliche Verfügbarkeit von Musikrechten und deren Preisgestaltung bei Projektbeginn geklärt werden. Nur so ist ein realistisches Musikbudget möglich und können Production Values professionell gehandhabt werden.

Musikverlage sind meist gerne bereit, eine Richtofferte für die Lizenzierung von Musik für Film und Video zu unterbreiten. Voraussetzung hierfür ist eine belastbare, professionelle Anfrage für einen Richtpreis. Sie sollte mindestens die folgenden Informationen enthalten:

Was bestimmt die Kosten für Musikrechte?

  • Musiktitel:

    Wie bekannt ist der Musiktitel? Wie prominent ist der damit verbundene Künstler?

  • Musiklänge:

    Dauer, für welche die Musiklizenz erworben werden soll?

  • Staatsgebiet:

    Gebiet (Territorium), für das die Lizenz gültig sein muss?

  • Art der Verwendung:

    Beschreibung der geplanten Verwendung des Musiktitels

  • Art der Videoproduktion

    Angaben zur Produktion / Produktionsbudget

  • Produzent / Produktionsfirma:

    Informationen zur Lizenznehmer (Wer ist Vertragspartner?)

  • Medien, die zum Einsatz kommen:

    In welchen Medien / auf welchen Kanälen soll der Film / das Video später eingesetzt werden

Je nach Komplexität der Anfrage kann die Abklärung einer Musiklizenz, welche der Musikverlag mit dem Rechteinhaber abstimmt, einige Tage oder auch vier bis acht Wochen erfordern. Grundsätzlich gilt auch bei Bitten um eine Offerte / einen Richtpreis für Musikrechte das Prinzip „Input = Output“. Je vollständiger die Anfrage erfolgt, desto leichter ist die professionelle Beantwortung und desto kürzer das dazu erforderliche Zeitfenster.

Die Mehrheit aller Musiker tritt Vervielfältigungsrechte, Aufführungsrechte und Streaming Rechte an die GEMA / SUISA / AUME ab. Weil niemand mehr Rechte übertragen kann, als er hat, hat dies zur Folge, dass selbst eine Band, die vor Publikum ihre eigenen Songs spielt, dafür an einem Konzert die Abgaben für diese Kosten entrichten muss. Über die Verwaltungsgesellschaften fließen diese Abgaben (abzüglich einer Verwaltungsgebühr) dann später wieder zurück an die Künstler. Die Tarife und Abgeltungsarten für die Vervielfältigung sind im Internet einsehbar. Sie richten sich unter anderem nach den Stückzahlen, wie der Anzahl hergestellter Speichermedien wie Blu-Ray Discs.

Exkurs: die Verwendung von Musik in Fernsehproduktionen

Der Einsatz von Musik für TV-Produktionen und Serien, die am Fernsehen gezeigt werden, unterliegt speziellen Regeln.

Lizenzierung für TV-Auftragsproduktionen

  • Rahmenabkommen:

    Im Allgemeinen haben TV-Veranstalter mit den Urheberrechtsgesellschaften (GEMA, SUISA) spezielle Rahmenabkommen für Musiklizenzen abgeschlossen. Dies meist in Form einer Pauschalabgeltung.

  • Freie Wahl und Verwendung:

    Die Sender dürfen Musikstücke und Songs – auch als Original – für ihre Produktionen frei auswählen. Sie müssen einzig die konkret verwendeten Musiktitel in einer Musikliste an die Verwertungsgesellschaften kommunizieren. Wer als TV-Produktion demzufolge im Auftrag und für das Fernsehen arbeitet, ist bei der Verwendung von Originalsongs und Filmsoundtracks und bezüglich Lizenzierung viel freier als bei Auftragsproduktionen für den Unternehmenskunden.

  • Einschränkungen:

    Dennoch gilt auch hier: Das Rahmenabkommen für die Nutzungspauschale eines TV-Veranstalters kann naturgemäß nur diejenigen Rechte umfassen, die der Rechteinhaber für die Nutzung freigegeben hat. In der Praxis sind das allerdings nahezu alle Songs, die du auch im Radio hörst.

Es empfiehlt sich dennoch, bei einer Serienproduktion oder einem TV-Movie, das für eine Nutzung am Fernsehen vorgesehen ist, vorab mit dem Sender die exakten Bedingungen der Musikauswahl abzuklären. Insbesondere auch, weil niemand bei einem allfälligen Weiterverkauf einer Produktion wegen Problemen mit der Lizenzierung später Musikstücke austauschen will.

Kann ich Musikstücke bei YouTube ohne Abgeltung nutzen?

Können, kann man vieles. Die wichtigere Frage ist, was anschließend passiert. Schauen wir uns drei typische Fälle an, die passieren, wenn du Bewegtbild mit einem nicht lizenzierten Musikstück auf YouTube hochlädst:

Was gilt für Musik beim Upload von Videos auf YouTube?

  • Bei Musik, an der du die Rechte nicht erworben hast:

    Lädst du ein Video mit nicht lizenzierten Audiotracks bei YouTube hoch, ist möglich, dass (zuerst) scheinbar nichts passiert. Das ist aber nicht so cool, wie sich der Laie das denkt. Denn wie du vorgehend gelesen hast, gibt es – außer bei der klassischen Musik aus dem letzten Jahrhundert, die du selbst nachgespielt und im Heimstudio aufgenommen hast – kaum Kompositionen, an denen niemand die Urheberrechte hat. Möglicherweise nimmt der Urheber seine Rechte nicht wahr. Oder er weiß ganz einfach nichts von der Verletzung seiner Urheberrechte. Nur: das ändert daran nichts, dass du seine Rechte verletzt! Es gibt keinen gesetzlichen Zwang, dass ein Musiker seine Rechte aktiv wahrnimmt. Aber in dem Moment, wo er das tut, sei es, weil er seinen Musikkatalog professioneller verwaltet oder ein neues Management verpflichtet, kann deine Situation blitzartig ändern und ungemütlich werden. Bist du unter deinem Klarnamen oder als Videoproduktion identifizierbar, ist klar, wohin die Schadenersatzforderung flattert. Bei Auftragsproduktionen wie Imagefilmen erfährst du als Produktionsfirma allerdings häufig erst als zweite Instanz davon. Dann, wenn dein Kunde dich irritiert kontaktiert und informiert, dass er mit einer Klageandrohung, verbunden mit Geldforderungen konfrontiert ist. Denn nicht nur du als Person und Produzent, auch dein Kunde haftet für die fehlende Musiklizenz.

  • Aufforderung und Abmahnung:

    Glaubt die Streaming-Plattform eine Rechtsverletzung zu erkennen, wirst du kurz nach dem Hochladen des Videos, oder auch Wochen oder Monate später, aufgefordert, die Rechtmäßigkeit der Verwendung mit einer Kopie der Musiklizenz zu belegen. Hat dein Kunde das Bewegtbild auf seinem Kanal aufgeschaltet, oder ab YouTube auf seiner Website eingebunden, wird auch er dazu aufgefordert, die korrekte Lizenzierung des Songs oder der Instrumentalmusik zu beweisen. Kannst du das Recht zur Musikverwendung nicht mit Dokumenten rechtsverbindlich belegen, entscheidet der Rechteinhaber, wie weiter. Entweder er schaltet Werbung über deinem Video – deren Inhalt du weder ausblenden noch abschalten kannst – oder er lässt YouTube den Upload sperren. Bei wiederholten Verstößen führt die Sperrung zu einer Löschung deines Kontos – oder noch unschöner – zur Pulverisierung des Kanals deines Auftraggebers mitsamt allen Followern, die über Jahre teuer aufgebaut wurden.

  • YouTube Music Library:

    Du wirst immer dann ruhig und tief schlafen können, wenn du mit lizenzfreien Audiotracks kutschierst. Zu der ohne Abgeltung offiziell einsetzbaren Musik gehören auch die Songs, welche dir die Plattform in der eigenen Library anbietet. Du kannst diese mit dem eigenen Tool des Streamers auch bearbeiten. Gewiefte Füchse gehen noch einen Schritt weiter – auch wenn sie damit einen Fuß in die Grauzone der Nutzungsbedingungen des Kanals stellen. Der Trick geht so: Die GEMA-freie kostenlose Musik, die einem YouTube für die Verwendung auf dem Kanal anbietet, wird mit einem Downloader auf der Harddisk gesichert, dann professionell mit dem Schnittprogramm / deiner Software zur Tonmischung in der Nachbearbeitung auf das Video angelegt. Der Vorteil: du kannst die Musik mit diesem Verfahren weit gezielter mischen und die Musikeinsätze wie ein Profi auf die Szenen setzen und auf das Frame genau faden. Dennoch – nutzen darfst du die Instrumentalmusik und Songs weiterhin allein und nur auf YouTube!

Wie bei Vimeo, Facebook und Instagram werden die Urheberrechte an Bild und Ton weitgehend automatisiert überprüft. Dabei ist es möglich, dass du für Songs verwarnt wirst, die lizenzfrei nutzbar ist, aber nicht von YouTube selbst zur Verfügung gestellt wird. Dies geschieht immer dann, wenn der Rechteinhaber sein Werk bei YouTube hinterlegt hat. Diesfalls hast du das Kleingedruckte missverstanden – und der von dir verwendete Audiotracks ist nicht lizenzfrei. Oder möglicherweise auch nur mit der Auflage, dass Werbung in dein Video ausgespielt wird. Oder du musst, falls du für die freie Nutzung eine schriftliche Bestätigung vom Inhaber der Musikrechte hast, diese in der Antwort auf die Beanstandung hinterlegen.

Disclaimer

Beachte bitte, dass je nach Territorium unterschiedliche Rechte und Gepflogenheiten gelten. Was bei der GEMA in Deutschland gilt, muss nicht automatisch und eins zu eins für die SUISA in der Schweiz oder die AUME in Österreich richtig sein. Zudem, wichtiger noch, bestehen wesentliche Unterschiede in der Konstruktion des Urheberrechts zwischen dem kontinental europäischen und angelsächsischen Rechtssystem. Dieser Leitfaden zur korrekten Lizenzierung von Musik für Film und TV kann darum keine professionelle Rechtsberatung ersetzen. Im Interesse der Verständlichkeit und Lesbarkeit wurden in dieser Anleitung Vereinfachungen vorgenommen und im Interesse von Lesbarkeit und Verständlichkeit auf wichtige juristische Differenzierungen verzichtet.

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Dieser Artikel wurde erstmals publiziert am 27.01.2021

Redaktion Filmpuls 200 Artikel
Unter der Bezeichnung »Redaktion Filmpuls« erscheinen Beiträge, die von mehreren Redaktionsmitgliedern gemeinsam erstellt oder bearbeitet wurden.

3 Kommentare

  1. Danke für diesen wertvollen Artikel! Denn es ist in der Tat ein immer wiederkehrendes Thema bei meinen Kunden, denen ich den Artikel gerne empfehle!

  2. Vielen Dank für diese ausführlichen Hinweise! Ich komme auf dieses Thema, weil ich ein kleines Video produziert habe, in das ich einen Teil eines geschützten passenden Musikstücks eingebettet habe. Während ich dieses bei YouTube hochgeladen habe, hat das System diesen automatisch identifizieren können, was dann im Tab „Copyright“ im Fall dieses Musikstücks angezeigt wird als: „Status overview: The Content ID claim on your video doesn’t affect your channel. This is not a copyright strike.“ Unter „Content used“ wird der offizielle Titel inklusive genauer Zeitangabe meiner Nutzung in Sekunden angezeigt und unter „Impact on the video“ mit „No impact“ und einem Häkchen akzeptiert. Ich gehe davon aus, dass YouTube hier direkt und selbst mit den Rechteinhabern die Gebühren aushandelt, weil es registriert, wie oft mein Video abgerufen wird und den Rechteinhaber entsprechend vergütet. Ist das richtig so, oder kann ich doch noch Probleme bekommen?

  3. @Andreas S: Das bedeutet, dass der Anspruch geklärt ist und du mit dem Video sogar Geld verdienen kannst (Monetarisierung), vorausgesetzt, du erfüllst die Voraussetzungen zur Monetarisierung. Die Abgeltung mit dem Rechteinhaber klärt YouTube. Aber Achtung: Was heute gilt, kann sich bei YouTube morgen wieder ändern. Die Voraussetzungen zur Monetarisierung sind streng:
    – Mindestens 1.000 Abonnenten
    – Mindestens 4.000 Stunden Wiedergabezeit in den letzten 12 Monaten
    – In einem Land sein, in dem das YouTube-Partnerprogramm verfügbar ist
    – Alle Community-Richtlinien und Nutzungsbedingungen von YouTube einhalten

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