Checkliste: Welche Einwilligungen und Rechte müssen bei Videoaufnahmen zwingend vorliegen?

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Punkt für Punkt: Checkliste für die Filmproduktion / Filmaufnahmen | © 3D-Canvas: Pavel Sokolov

Wer ein Video produziert, besitzt daran die Rechte. Aber das allein reicht nicht, dass du mit einem Film tun und lassen kannst, was du willst. Sobald du nicht nur selbst vor der Kamera stehst, oder etwa Markenprodukte in deine Geschichte einbindest, bekommst du es bei Videoaufnahmen mit weiteren Rechten zu tun. Die Checkliste in diesem Artikel zeigt dir, welche rechtsverbindlichen Einwilligungen du benötigst.

Das Gesetz gibt uns Rechte, legt uns aber in Diensten der Informationsgesellschaft auch Pflichten auf! So hat jeder Mensch das Recht, zu bestimmen, ob er mit Bild und Ton aufgezeichnet werden will oder nicht.

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© Foto: indienews.com
Klare Spielregeln

Einfach erklärt: Was du über Filmrecht wissen musst

Filmrecht ist kein einzelnes Gesetz. Sondern ein Sammelbegriff. Darunter versammeln sich sämtliche Aspekte, die typischerweise für die Herstellung, Vermarktung oder Nutzung von Film und Video richtig sind. Dazu gehören das Urheberrecht, Lizenzrecht, Aspekte aus dem Persönlichkeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Datenschutzrecht, Vorschriften des Jugendschutzes und Regelwerke von Berufsverbänden.

Auch zum Filmrecht, seltener auch Videorecht genannt, gehört die Rechtsprechung, weil Gerichte die Gesetze und Verordnungen zu Film und Video immer wieder am Beispiel von konkreten Fällen aus der Praxis auslegen und damit konkretisieren.

Ein Filmemacher hat die Pflicht, die Einwilligung für Videoaufnahmen oder Filmaufnahmen aktiv und vorab zu den Dreharbeiten einzuholen. Geschieht dies nicht und wird nachträglich keine Zustimmung erteilt, fordert das Gesetz die Vernichtung des schon aufgenommenen Filmmaterials.

Einwilligung zu Dreharbeiten der Personen vor der Kamera

Ohne ausdrückliche Zustimmung der jeweiligen Person(en), ungeachtet ob Kunde, Passant auf der Straße oder Mitarbeitender, darf kein Video, darf keine Filmaufnahme aufgezeichnet oder publiziert werden. Ungeachtet ob in 8K, mit einer professionellen Kamera oder dem alten Nokia-Mobiltelefon aus dem letzten Jahrhundert.

Eine nur mutmaßliche Einwilligung zur Anfertigung von Filmaufnahmen genügt dem Gesetz nicht. Gerade für den Dokumentarfilm besitzt dies schwerwiegende Konsequenzen. Davon zeugt auch die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Sobald du eine Person vor der Kamera drehst, hältst du mit den Videoaufnahmen nicht nur im technischen Sinn personenbezogene Daten fest. Nur schon dieser Umstand erfordert gemäß DSGVO eine Einwilligung. Ungeachtet davon, ob du das Video auch veröffentlichst oder weiter bearbeitest.

Eine Einwilligung brauchst du nicht nur von Laien, sondern auch von Schauspielern und – so seltsam das erscheinen mag – auch von einem Manager, der dein Auftraggeber ist und für seine eigene Firma im eigenen Imagefilm auftritt.

Die nachfolgend aufgeführte Checkliste ist nicht abschließend. Je nach Ort der Aufnahme und Nationalität der beteiligten Personen können unterschiedliche Gesetze bei Filmaufnahmen zur Anwendung komme. Die Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Datenschutz, Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht sind in Deutschland, Schweiz und Österreich nicht in allen Punkten identisch. Sogar komplett anders strukturiert sind die Spielregeln für das Filmrecht beispielsweise in Großbritannien, USA oder Australien.

Checkliste für erforderliche Rechtseinwilligungen (nicht abschließend)
Rechte für die geplante Länge der Nutzung vorliegend? (Bsp.: 1 Jahr, oder: unbeschränkt)
Einsatz für das gewünschte Territorium bestätigt? (Bsp.: nur für Deutschland, oder: weltweit)
Erlaubnis für die Nutzung der Medien/Kanäle? (Bsp.: Messe-Stand, oder: Internet, oder: nur Facebook)
Ist die Art und Höhe der Abgeltung (oder kostenlose Teilnahme im Film) geregelt? Wie?
Muss / darf die gefilmte Person mit Namen genannt werden? Wenn ja, wie?
Soll bei Corporate Videos die Funktion genannt werden? Wenn ja, wie?
Kann bei Unternehmensvideos das Logo des Arbeitgebers gezeigt werden?
Darf das finale Video ohne Freigabe publiziert werden?
Besitzt die gefilmte Person die Kontaktadresse des Filmemachers

Denke daran, dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann. Du tust darum gut daran, nichts zu drehen oder beim Videoschnitt so zu verändern, dass eine aufgenommene Person Grund zu einem Widerruf hat.

Sonderfall: Minderjährige / Jugendliche beim Dreh

Wer im rechtlichen Sinne nicht selbst die Einwilligung für die Mitwirkung bei einem Filmdreh oder einer Videoproduktion geben kann, muss von einer volljährigen Person vertreten werden. In der Regel sind es nur die Eltern. Auch wenn ein Kind / eine jugendliche Person einverstanden ist: ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist die Einwilligung unwirksam.

Checkliste für Einwilligung von Jugendlichen in Dreharbeiten (nicht abschließend)
Einwilligung des (rechtlich dazu befugten) gesetzlichen Vertreters vorliegend?
Gesetzliche Sonderregelungen bekannt und deren Einhaltung gewährleistet?
Anwesenheit von Eltern oder Betreuungsperson am Filmset geklärt?
Vorbereitung bei heiklen Szenen (bspw. Gewalt) geregelt?
Art der Rechteübertragung und Einwilligung festgelegt? (Medium, bspw. nur Web oder YouTube)
Einigung über Dauer der Gültigkeit der Rechtsübertragung?
Gültigkeitsbereich der Einwilligung vereinbart? (nur Deutschland? Weltweit?)
Namensnennung unmissverständlich definiert?
Darf das finale Video ohne Freigabe publiziert werden?
Besitzt die Rechtsvertreter der gefilmten Person die Kontaktadresse des Filmemachers?

Beachte, dass es bei Dreharbeiten mit Minderjährigen in nahezu jedem Land der Welt zusätzliche gesetzliche Vorschriften für Filmaufnahmen gibt, die du beachten musst. Diese betreffen insbesondere die maximale Drehzeit pro Tag oder schreiben die Regeln vor, wie Jugendliche auf dem Film seit betreut werden müssen.

Erlaubnis zur Verwendung von Markenprodukten und Logos

Markenprodukte und Logos sind rechtlich geschützt. Hier hast du es, wie nahezu immer, wenn es um Rechtsfragen geht, je nach Ausgestaltung des Videos mit einer ganzen Reihe von unterschiedlichen Rechtsgebieten zu tun. Die Einbindung eines Produkts oder Logos kann Urheberrechte oder Markenschutzrechte verletzen oder auch wettbewerbsrechtlich verboten sein. Die Folgen eines verletzten Rechtsguts können gravierend sein.

Checkliste für Einbindung von Logos und Produkte in Videos (nicht abschließend)
Ist das Produkt oder Logo im Film erkennbar? Wie? In welchem Kontext? Für welche Zeitdauer?
In welchem Kontext kommen ein Logo oder Markenprodukt zum Einsatz?
Was ist das Filmgenre? Amateurvideo? Kommerzieller Werbespot? Imagefilm?
Gibt es vergleichbare andere Filme / Videos, in denen die Produkte oder Logos zu sehen sind?
Wurde der Inhaber der Rechte an einem Produkt oder Logo vorgängig kontaktiert?
Kann das Produkt (real oder digital) verfremdet / unkenntlich / verallgemeinert werden?
Erfolgt die Einbindung als Requisit oder tragendes Element der Filmhandlung?

Einen ersten, juristisch natürlich nicht wasserdichten Anhaltspunkt, was du tun darfst und wo erkennbare du besser auf sichtbare Marken oder Produkte aus Requisiten verzichtest, ist der gesunde Menschenverstand. Keine Firma ist glücklich darüber, wenn sie als Marke oder das Produkt, was sie produziert, in einem negativen Zusammenhang in Erscheinung tritt.

Ebenso, das geht oftmals vergessen, verfolgt jedes Unternehmen eine ganz spezifische Strategie, wie sie sich im Markt positioniert. Selbst wenn du mit viel gutem Willen und ohne böse Absichten ein Produkt oder Markenlogo in bestem Licht positiv darstellst, kann das aus der Sicht eines Produktmanagers oder Markenspezialisten unerwünscht oder sogar schadensverursachend sein.

Drehorte / Film Locations

Natürlich benötigst du auch eine Einwilligung, dass du Videoaufnahmen am Ort deiner Wahl drehen kannst. Dies betrifft nicht nur das Recht, an Orten, die im Privatbesitz sind, einen Film oder ein Video zu drehen. Auch auf öffentlichem Grund ist ab einer gewissen Größe der Filmcrew oder abhängig von der Intensität der Nutzung eine Bewilligung vonnöten.

Checkliste für Dreherlaubnis an Locations (nicht abschließend)
Eigentümer / Verfügungsberechtigter über Zweck der Dreharbeiten und Filminhalt informiert?
Einwilligung für Nutzung des Objekts während der Drehdauer gegeben?
Sofern Rechte am Objekt bestehen: Einwilligung, dass Drehort im Video / Film erscheint?
Höhe der Abgeltung (inklusive Reinigung) geregelt?
Abmachung über Versicherungsschutz getroffen? Wer übernimmt Kosten?
Bei Dreharbeiten im öffentlichen Raum (inkl. Parkplätze): Behörden informiert?
Umfeld des Drehobjekts (Lärmklagen etc.) abgecheckt und wo nötig informiert?

Eher exotisch, aber trotzdem Realität ist der Umstand, dass beispielsweise auch Rechte an der Gestaltung eines Gebäudes oder von anderen Objekten wie einem Briefkasten mit besonderem Design bestehen können.

Auch hier empfiehlt sich zur Beurteilung, ob du für eine weitere Prüfung der Notwendigkeit von Einwilligungen einen Justiziar beiziehen sollst, die Frage, wie prominent ein solches Objekt im Film vorkommt.

Schriftlichkeit der Einwilligung

Die Zustimmung zur Mitwirkung in einem Video muss von der betroffenen Person schriftlich erfolgen. Eine wirksame Einwilligung muss handschriftlich mit der persönlichen Unterschrift bestätigt werden. Bei der Verpflichtung von Mitarbeitenden für ein Video-Testimonial ist ein Kontrollieren mit den zuständigen Stellen im eigenen Unternehmen erforderlich. Mit einem Arbeitsvertrag sind die Rechte am eigenen Bild nicht automatisch an den Arbeitgeber abgetreten.

Zwar kannst du eine rechtfertigende Einwilligung auch nach dem Dreh bekommen (wie bei der Geschäftsführung ohne Auftrag). Erhältst du sie aber nicht, hast du ein großes Problem. In der Praxis machst du dich, gerade wenn es um die Abgeltung geht, auf diese Weise verletzlich, weil du die Zustimmung dann im wahrsten Wortsinn kaufen musst.

Achtung bei Buy-outs!

Besondere Achtsamkeit gilt es beim Vorliegen von sogenannten Buy-outs walten zu lassen. Ein Full Buy-out wird oft als unbeschränkter Rechtsabtretung verstanden. Er beinhaltet aber nicht automatisch den Erwerb sämtlicher Rechte für alle Zeiten, für alle Territorien und für alle Medien und Kanäle. Die rechtliche Qualifikation von Buy-out ist also anders, als man es aufgrund der Formulierung als juristischer Laie meinen könnte. Nur mit der Verwendung des Begriffs in einer Abtretungserklärung ist gar nichts geklärt.

Unabdingbare gesetzliche Verbote – wo Einwilligungen folgenlos bleiben

In jeder Rechtsordnung gibt es Werte, auf deren Verzicht man nicht einwilligen kann. Selbst wenn wir ein Darsteller schriftlich erklärt, für alle Zeiten auf sämtliche Persönlichkeitsrechte oder die körperliche Integrität zu verzichten, ist die Einwilligung des Betroffenen in unserem Rechtsraum rechtlich ungültig.

Aus demselben Grund gibt es auch absolute Verbote, die nicht umgestoßen werden dürfen. Dies betrifft unter anderem gewisse Aspekte der Darstellung von Gewalt oder Sexualität. Oder, auch das ist ein wichtiges Thema, den Umgang mit Tieren bei Dreharbeiten. Berührt ein Drehbuch einen der genannten Bereiche nur schon am Rand, darfst du niemals auf eine juristische Beratung durch einen Anwalt verzichten.

Disclaimer

Die in diesem Beitrag getätigten Äußerungen dienen der Sensibilisierung auf die Notwendigkeit, dass für die Abbildung von Personen oder Objekten eine schriftliche Einwilligung erforderlich ist. Alle geäußerten Informationen sind grundsätzlicher Natur. Sie lassen sich darum nur bedingt oder nicht verallgemeinern und können niemals eine anwaltliche Rechtsberatung ersetzen.

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Dieser Artikel wurde erstmals publiziert am 09.03.2021

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